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Die entsprechende Verordnung wurde nunmehr publiziert: Der IESG-Zuschlag beträgt ab 2022 0,1%.
Nunmehr wurde auch die entsprechende Verordnung publiziert. Der IESG-Zuschlag wird ab Jänner 2022 auf 0,1% halbiert. Diese Maßnahme soll lt. Arbeitsministerium Lohnnebenkosten senken und somit einen Anreiz zur Arbeitsplatzschaffung bieten.
Die Entlastung wird auf 125 Mio. Euro jährlich geschätzt. Der Insolvenzentgeltausfallfonds soll dadurch nicht in seinem Bestand gefährdet sein. Mit Ende 2021 verfügt, lt. Ministerium, der Fond über ein Guthaben von 870 Mio. Euro. Durch die Zuschlagssenkung soll das Guthaben mittelfristig bis 2024 auf 400 Mio. Euro reduziert werden, wodurch die Wahrnehmung der Aufgaben durch den Fonds gewährt bleibt.