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Mittels Verordnung wurde die Freistellungsmöglichkeit von Risikopatienten bei Vorliegen eines entsprechenden Tests bis 14.12.2021 verlängert.
Im Rahmen der COVID-19-Pandemie wurde im ASVG, bei Vorliegen der Voraussetzungen, die Möglichkeit geschaffen, Mitarbeiter unter Freistellung zu stellen und die Fortzahlung des Entgelts einzuräumen.
Sofern eine Person unter eine Risikogruppe fällt und ein entsprechendes COVID-19-Attest vorlegt, kommt sie in den Genuss dieser bezahlten Freistellung. Bedingung dafür ist weiters, dass
Die Verordnung tritt mit 22.11.2021 in Kraft und ist bis inkl. 14.12.2021 befristet.