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Lockdown: Verlängerung der Freistellung von Risikopatienten

(Bild: © iStock/Nuthawut Somsuk) (Bild: © iStock/Nuthawut Somsuk)

Mittels Verordnung wurde die Freistellungsmöglichkeit von Risikopatienten bei Vorliegen eines entsprechenden Tests bis 14.12.2021 verlängert.

Im Rahmen der COVID-19-Pandemie wurde im ASVG, bei Vorliegen der Voraussetzungen, die Möglichkeit geschaffen, Mitarbeiter unter Freistellung zu stellen und die Fortzahlung des Entgelts einzuräumen.

Sofern eine Person unter eine Risikogruppe fällt und ein entsprechendes COVID-19-Attest vorlegt, kommt sie in den Genuss dieser bezahlten Freistellung. Bedingung dafür ist weiters, dass

  • die Arbeit nicht im Homeoffice erbracht werden kann,
  • keine geeigneten Maßnahmen am Arbeitsplatz und für den Arbeitsweg getroffen werden können, um eine Ansteckung mit größtmöglicher Sicherheit auszuschließen.

Die Verordnung tritt mit 22.11.2021 in Kraft und ist bis inkl. 14.12.2021 befristet.

Mag. Stefan Schuster, LL.M. MBA MSc ist Leiter des Accounting Center of Expertise, Taxes & Investment-Management der A1 Österreich, Lead Group Mobility Management der A1 Group und Steuerberater in Wien.