Kategorie: Allgemein

Das Bundesfinanzgericht in Wien. (Bild: © Linde Verlag)
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Aktuelle verfahrensrechtliche Entscheidungen des BFG

Die hemmende Wirkung der Monatsfrist nach § 245 Abs 1 BAO endet nach dem Wortlaut des § 245 Abs 4 BAO und korrespondierend zum Beginn der Hemmung – mit dem Tag der Zustellung der Entscheidung über die Abweisung der Fristverlängerung; die restliche Frist beginnt noch am selben Tag zu laufen. Eine nach Tagen berechnete Frist iSd § 108 Abs 1, die die Anwendbarkeit des § 109 BAO ausschließen würde, liegt nach Ansicht des BFG deswegen nicht vor, weil Verfahrensgegenstand der Beginn und das Ende der Hemmung einer Monatsfrist (Beschwerdefrist) ist und der Gesetzgeber in § 245 Abs 4 BAO iVm § 109 BAO auf den Tag der Entscheidung abstellt.

Valdis Dombrovskis und Hartwig Löger.
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ECOFIN: Keine Einigung über Digitalsteuer

Die EU-Finanzminister konnten in der gestrigen (4. 12. 2018) Sitzung betreffend die sogenannte Digitalsteuer keine Einigung erzielen. Auch nachdem die Steuerpflicht „abgespeckt“ worden war, lehnten mehrere Länder – Irland, Ungarn, Luxemburg, Schweden, Dänemark, Litauen, Tschechien – die Einführung der Digitalsteuer ab. Nun planen einige Staaten, darunter auch Österreich, nationale Maßnahmen.

(Bild: © iStock)
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Empfängerbenennung nach § 162 BAO

Maßgeblichkeit der (auf Grundlage der Ermittlungsergebnisse im Wege der freien Beweiswürdigung zu lösenden) Sachverhaltsfrage, ob die Rechnungsaussteller die Erbringer der in Rechnung gestellten Leistungen an den Beschwerdeführer und somit die Empfänger der abgesetzten Beträge waren.

Europäische Kommission
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Herbstpaket der Europäischen Kommission

Die Kommission legt die wirtschaftlichen und sozialen Prioritäten der EU für 2019 dar. Zudem präsentiert sie die Stellungnahmen zu den vorläufigen Haushaltsplänen und bestätigt, dass im Falle Italiens ein besonders schwerwiegender Verstoß gegen den Stabilitäts- und Wachstumspakt vorliegt. Erstmals ist auch Griechenland in das Europäische Semester eingebunden.