Paradise Papers: Folgemaßnahmen der Kommission zu rechtswidrigen Steuervergünstigungen für Jachten und Flugzeuge
Die Kommission hat am 8. 11. 2018 ihre Agenda zur Bekämpfung der Steuervermeidung in der Jacht- und Flugzeugbranche durch die Einleitung von Vertragsverletzungsverfahren wegen Steuervergünstigungen im Bereich der nichtgewerblichen Schifffahrt in Italien und auf der Insel Man vorangebracht.
Familienbonus: Formular steht ab sofort zur Verfügung
Wien (APA) – Der Weg zum Familienbonus wird erleichtert. Wer schon ab Jänner über die Lohnverrechnung profitieren will, muss lediglich ein Formular namens E 30 ausfüllen und dem Arbeitgeber unterschrieben übermitteln. Dieses Formular ist ab sofort auf der Homepage des Finanzministeriums verfügbar (bmf.gv.at „Formulare“).
GmbHG-Kommentar von Gruber/Harrer in 2. Auflage erschienen
Der bewährte und allseits beliebte Kommentar zum GmbHG von Univ.-Prof. Dr. Michael Gruber und Univ.-Prof. Dr. Friedrich Harrer ist vor wenigen Tagen im Linde Verlag in 2. Auflage erschienen. Das von Experten für Praktiker verfasste Werk bietet auch in der Neuauflage Gesetzgebung, Rechtsprechung und Schrifttum zum GmbHG und allen wichtigen angrenzenden Materien kompakt in einem Band. Details und Möglichkeit zur Online-Bestellung finden Sie HIER.
BFG: Zurückweisung eines verspäteten Vorlageantrags gegen eine mittels FinanzOnline zugestellte Beschwerdevorentscheidung
Nach Lehre und Rechtsprechung ist der Zeitpunkt, an dem die Daten in den elektronischen Verfügungsbereich des Empfängers gelangt sind, bei FinanzOnline der Zeitpunkt der Einbringung der Daten in die Databox, zu der der Empfänger Zugang hat. Auf das tatsächliche Einsehen der Databox durch den FinanzOnline-Teilnehmer kommt es nicht an.
Veranstaltungstipp: SWK-Steuerrechtstag 2018
Wissen, worauf es ankommt Praxisfragen der Unternehmensbesteuerung Update ESt, KöSt & USt aus Sicht der Beratung, Finanzverwaltung und Rechtsprechung Horizontal Monitoring, Ausweitung Advance…
Veranstaltungstipp: Fachtagung Jahresabschluss 2018
Die optimale Vorbereitung für Ihren Jahresabschluss. Sicher in den Jahresabschluss unter gleichzeitiger Berücksichtigung von Unternehmens- und Steuerrecht.
BFG: Keine Darstellung der Wiederaufnahmegründe im Außenprüfungsbericht
Zur Klarstellung, ob eine amtswegige Wiederaufnahme gemäß § 303 Abs 4 BAO alt dem Gesetz gemäß verfügt worden ist, hat die Behörde die zeitliche Abfolge des Bekanntwerdens der maßgebenden Tatsachen und Beweismittel zu erheben und in der Begründung ihres Bescheides kontrollierbar darzustellen.
Mehr Transparenz bei Bankgebühren
Ab dem 31. 10. 2018 müssen Bankkunden in der EU von ihren Banken und Finanzdienstleistern besser über Kontoeröffnungs- und Kontoführungsgebühren informiert werden. Aufgrund von EU-Vorgaben sind Banken und andere Finanzdienstleister ab sofort verpflichtet, ihre Kunden mit einer europaweit einheitlichen „Entgeltinformation“ zu versorgen, in der die Gebühren für die wichtigsten Dienstleistungen zusammengefasst sind.
Bemessungsgrundlage für die Berechnung der ImmoESt
Besteht für einen das Grundstück betreffenden Kredit eine Solidarhaftung, so ist der gesamte noch offene Betrag der Bemessungsgrundlage hinzuzurechnen. Der Verkäufer hat grundsätzlich (auch) den gesamten Betrag geschuldet. Eine wirtschaftliche Betrachtungsweise ist diesem Sachverhalt nicht zugänglich.
Neu ab 2019: AMS-Algorithmus
Ab 2019 soll ein Computerprogramm mithilfe eines neuen Algorithmus die Chancen von Arbeitslosen am österreichischen Arbeitsmarkt bewerten. Der neue AMS-Algorithmus wird Arbeitslose in drei Klassen unterteilen.
BMF: Öffnung des „Dritten Marktes“ für KMUs
(BMF) – Seit dem Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2011 waren Neuemissionen von österreichischen KMUs im Dritten Markt der Wiener Börse nicht mehr möglich. Dadurch wurde es ihnen deutlich erschwert, an Eigenkapital zu kommen. Als Ausweichlösung mussten einige von ihnen ihr Kapital im Ausland beschaffen, zB in Deutschland, wo der Dritte Markt 2016 wiederbelebt wurde.
Hoteliers zahlen ab November weniger Steuern
Wien (APA/red) – Hoteliers und Campingplatzbetreiber zahlen mit 1. November 2018 weniger Steuern. Der Steuersatz wird von 13 auf 10 Prozent gesenkt, teilte Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) mit. „Das ist ein weiterer wichtiger Schritt für das Ziel der Bundesregierung, die Abgabenquote zu senken“, so die Ministerin in einer Aussendung.