Leichter Anstieg der R&D-Ausgaben in der EU im Jahr 2017 auf 2,07 % des BIP
Im Jahr 2017 gaben die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) insgesamt fast 320 Mrd Euro für Forschung und Entwicklung (Research and Development, R&D) aus. Die R&D-Intensität, dh der prozentuale Anteil der R&D-Ausgaben am BIP, lag im Jahr 2017 bei 2,07 %, gegenüber 2,04 % im Jahr 2016. Zehn Jahre zuvor (2007) hatte die R&D-Intensität 1,77 % betragen.
Beschlussfassung in der EU-Steuerpolitik: Kommission eröffnet Debatte über schrittweisen Übergang zu neuen Verfahren
Die Kommission hat am 15. 1. 2019 die Debatte über die Reform des Beschlussfassungsverfahrens in der EU-Steuerpolitik angestoßen. Oftmals kann jedoch bei wichtigen Steuerinitiativen keine Einstimmigkeit erzielt werden, und wenn doch, führt sie mitunter zu kostspieligen Verzögerungen und suboptimalen politischen Ergebnissen.
Erstmalige Festsetzung von Mineralölsteuer
Kraftstoffe sind nur dann steuerbar, wenn sie im Steuergebiet verwendet werden. Liegt in solchen Fällen keine Befreiung von der Steuerpflicht vor, sind sie auch steuerpflichtig.
BMF: Nationale Digitalsteuer fixiert
Mit dem „Digitalen Besteuerungspaket“, das im Rahmen der Regierungsklausur in Mauerbach beschlossen wurde, sollen die folgenden drei Maßnahmen künftig für mehr Fairness in der Besteuerung der digitalen Wirtschaft sorgen.
BMF zu „Entlastung Österreich“
Zum Abschluss der Regierungsklausur präsentierte der Finanzminister am Freitag, 11. 01. 2019, in Mauerbach die Eckpunkte von „Entlastung Österreich“. Dazu zählen unter anderem die Entlastung von Geringverdienern, Entbürokratisierung und Ökologisierung des Steuersystems.
Arbeitslosenquote im Euroraum bei 7,9 % – in der EU28 bei 6,7 %
Im Euroraum (ER19) lag die saisonsbereinigte Arbeitslosenquote im November 2018 bei 7,9 %. Damit verzeichnete sie einen Rückgang gegenüber 8,0 % im Oktober…
BFG: Antrag auf Aufhebung eines Prüfungsauftrages gemäß § 299 BAO
Die Rechtsfolge des § 148 Abs 4 BAO, der gegen einen Prüfungsauftrag ein abgesondertes Rechtsmittel nicht zulässt, ist im Hinblick auf Absicht und Ziel des Gesetzes, eine Überprüfung der Rechtsmäßigkeit von Prüfungsaufträgen erst mit dem Rechtsmittel gegen einen nach Abschluss der Prüfung ergehenden Bescheid zuzulassen, nicht nur auf Beschwerden, sondern auch auf Anträge auf Aufhebung nach § 299 BAO zu beziehen.
Geschäftsführerhaftung gemäß § 9 BAO: Heranziehung zur Haftung auch dann zulässig, wenn sich die Gesellschaft zum Fälligkeitszeitpunkt bereits in finanzieller Notlage befunden hat und nur mehr Zug-um-Zug-Zahlungen und Einzüge durch die Bank erfolgt sind
Eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes kann sich nicht nur bei der Tilgung bereits bestehender Verbindlichkeiten, sondern auch bei sogenannten Zug-um-Zug-Geschäften ergeben.
OGH: Zur Qualifikation von Online-Sparkonten
Das Zahlungsdienstegesetz ist auf „Direkt-Sparkonten“ nicht anwendbar. – Die Beklagte wandte im Vorfeld ein, dass dieses Gesetz nicht auf „Direkt-Sparkonten“ anwendbar sei, weil damit keine Teilnahme am Zahlungsverkehr ermöglicht werde. Der OGH wies die Klage nach einer Vorabentscheidung des EuGH ab.
Standard-Eurobarometer-Umfrage Herbst 2018: Positives Bild der EU überwiegt im Vorfeld der Europawahlen
Nach einer aktuellen, am 21. 12. 2018 veröffentlichten Eurobarometer-Umfrage ist erstmals eine Mehrheit der Europäerinnen und Europäer der Ansicht, dass ihre Stimme in der EU zählt. Die Zahl derer, die ein positives Bild von der EU haben, nimmt zu.
Werbungskosten (va Bewirtungsspesen, Fachliteratur, Theaterkarten) einer Dramaturgin
Die Bestimmung des § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG enthält als wesentliche Aussage ein Verbot des Abzuges gemischt veranlasster Aufwendungen (sogenanntes Aufteilungs- und Abzugsverbot), dem der Gedanke der Steuergerechtigkeit insoweit zugrunde liegt, als vermieden werden soll, dass ein Steuerpflichtiger aufgrund der Eigenschaft seines Berufes eine Verbindung zwischen beruflichen und privaten Interessen herbeiführen und dadurch Aufwendungen der Lebensführung steuerlich abzugsfähig machen kann.
Bewertung eines stillgelegten Fabrikgebäudes
Gemäß § 23 BewG 1955 (Wertverhältnisse bei Fortschreibungen und bei Nachfeststellungen) sind bei Fortschreibungen der Einheitswerte für Grundbesitz der tatsächliche Zustand des Grundbesitzes vom Fortschreibungszeitpunkt und die Wertverhältnisse vom Hauptfeststellungszeitpunkt zugrunde zu legen. Kaufpreise aus den Jahren 2006 bzw 2015 können nicht die Wertverhältnisse zum Hauptfeststellungszeitpunkt widerspiegeln.











