Kategorie: EuGH

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EuGH International Internationales Steuerrecht SWK

EuGH: Bindung der Steuerverwaltung an Tatsachenfeststellungen und rechtliche Wertungen aus konnexen Verwaltungsverfahren

Die MwStSyst-RL, der Grundsatz der Wahrung der Verteidigungsrechte und Art 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sind dahin auszulegen, dass sie einer mitgliedstaatlichen Regelung oder Praxis, wonach die Steuerverwaltung bei der Überprüfung des von einem Steuerpflichtigen ausgeübten Rechts auf Vorsteuerabzug

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EuGH International Internationales Steuerrecht SWI

EuGH: Verschiedene Steuerbefreiungen in Zusammenhang mit Kindern, Jugendlichen, Schul- oder Hochschulunterricht

Der Begriff „Schul- und Hochschulunterricht“ iSd Art 132 Abs 1 lit i und j MwStSyst-RL ist dahin auszulegen, dass er von Surf- und Segelschulen wie den im Ausgangsverfahren fraglichen durchgeführten Surf- und Segelunterricht für Schulen oder Universitäten, bei denen dieser Unterricht zum Sportprogramm bzw zur Ausbildung von Sportlehrern gehören und in die Notenbildung eingehen kann, nicht umfasst.

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EuGH International Internationales Steuerrecht SWI

EuGH: Besteuerungsgrundlage und unmittelbar mit dem Preis zusammenhängende Subvention

Art 11 Teil A Abs 1 Buchst a der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. 5. 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage ist dahin auszulegen, dass unter Umständen wie denen der Ausgangsverfahren, in denen eine „Erzeugerorganisation“ iSd Art 11 VO (EG) 2200/96

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Allgemein EuGH SWI

EuGH: Pro-rata-temporis-Grundsatz und Gleichbehandlung

Paragraf 4 Nr 1 der am 6. 6. 1997 geschlossenen Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit im Anhang der Richtlinie 97/81/EG des Rates vom 15. 12. 1997 zu der von UNICE, CEEP und EGB geschlossenen Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden, die für die befristet beschäftigten Arbeitnehmer …

EuGH International

EuGH: Mehrwertsteuersatz für Fotografien

Um als Kunstgegenstände zu gelten, auf die nach Art 103 Abs 1 und Abs 2 Buchst a MwStSyst-RL iVm Art 311 Abs 1 Nr 2 MwStSyst-RL und Anhang IX Teil A Nr 7 MwStSyst-RL der ermäßigte Mehrwertsteuersatz angewandt werden kann, müssen Fotografien die Kriterien in dieser Nr 7 erfüllen, also von ihrem Urheber aufgenommen, von ihm oder unter seiner Überwachung abgezogen und signiert sowie nummeriert worden sein, wobei die Gesamtzahl der Abzüge 30 nicht überschreiten darf, unter Ausschluss jedes weiteren Kriteriums, insbesondere der Beurteilung ihres künstlerischen Charakters durch die zuständige nationale Steuerverwaltung.