EuGH: Bindung der Steuerverwaltung an Tatsachenfeststellungen und rechtliche Wertungen aus konnexen Verwaltungsverfahren
Die MwStSyst-RL, der Grundsatz der Wahrung der Verteidigungsrechte und Art 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sind dahin auszulegen, dass sie einer mitgliedstaatlichen Regelung oder Praxis, wonach die Steuerverwaltung bei der Überprüfung des von einem Steuerpflichtigen ausgeübten Rechts auf Vorsteuerabzug
EuGH: Steuerbefreiung für Leistungen, die Menschen mit Behinderung erbracht werden
Art 45 AEUV ist dahin auszulegen, dass er einer Regelung eines Mitgliedstaates wie der im Ausgangsverfahren fraglichen entgegensteht, die vorschreibt, dass die Steuerbefreiung,…
EuGH: Verschiedene Steuerbefreiungen in Zusammenhang mit Kindern, Jugendlichen, Schul- oder Hochschulunterricht
Der Begriff „Schul- und Hochschulunterricht“ iSd Art 132 Abs 1 lit i und j MwStSyst-RL ist dahin auszulegen, dass er von Surf- und Segelschulen wie den im Ausgangsverfahren fraglichen durchgeführten Surf- und Segelunterricht für Schulen oder Universitäten, bei denen dieser Unterricht zum Sportprogramm bzw zur Ausbildung von Sportlehrern gehören und in die Notenbildung eingehen kann, nicht umfasst.
EuGH: Besteuerungsgrundlage und unmittelbar mit dem Preis zusammenhängende Subvention
Art 11 Teil A Abs 1 Buchst a der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. 5. 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage ist dahin auszulegen, dass unter Umständen wie denen der Ausgangsverfahren, in denen eine „Erzeugerorganisation“ iSd Art 11 VO (EG) 2200/96
EuGH: Rückwirkende Angleichung des Rentenalters an das der zuvor benachteiligten Personen
Art 119 EG-Vertrag ist dahin auszulegen, dass er dem entgegensteht, dass ein Rentensystem eine mit dieser Vorschrift unvereinbare, sich aus der Festlegung je nach Geschlecht unterschiedlicher normaler Rentenalter ergebende Diskriminierung ohne sachliche Rechtfertigung durch eine Maßnahme beendet, …
EuGH: Vorsteuerabzugsrecht für Steuerpflichtige, die Teil der Lebensmittelkette sind
Art 168 Buchst a MwStSyst-RL in der durch die Richtlinie 2010/45/EU des Rates vom 13. 7. 2010 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass er dem entgegensteht, dass einem Steuerpflichtigen, der Teil der Lebensmittelkette ist, …
EuGH: Pro-rata-temporis-Grundsatz und Gleichbehandlung
Paragraf 4 Nr 1 der am 6. 6. 1997 geschlossenen Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit im Anhang der Richtlinie 97/81/EG des Rates vom 15. 12. 1997 zu der von UNICE, CEEP und EGB geschlossenen Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden, die für die befristet beschäftigten Arbeitnehmer …
EuGH: Das Setzen von Cookies erfordert die aktive Einwilligung des Internetnutzers
Der EuGH hat entschieden, dass die für die Speicherung und den Abruf von Cookies auf dem Gerät des Besuchers einer Website erforderliche Einwilligung…
Neuer Präsident des Gerichts der Europäischen Union
Nach der teilweisen Neubesetzung der Stellen der Mitglieder des Gerichts der Europäischen Union ist Marc van der Woude, Vizepräsident des Gerichts der Europäischen…
EU-Gericht bestätigt Steuernachzahlungen von Fiat in Luxemburg
Luxemburg (APA/dpa) – Das EU-Gericht hat die von der EU-Kommission verhängte Steuernachzahlung der Fiat-Gruppe in Luxemburg bestätigt. Die Beschwerden sowohl des Unternehmens als auch Luxemburgs würden abgewiesen, erklärten die Luxemburger Richter am Dienstag.
EU-Gericht urteilt über Steuervorteile für Starbucks und Fiat
Luxemburg/Seattle/Turin (APA/dpa) – Das EU-Gericht urteilt am Dienstag in Luxemburg (9.30 Uhr) über zweifelhafte Steuervorteile von multinationalen Konzernen in Luxemburg und den Niederlanden. Im Fokus stehen die US-Kaffeehauskette Starbucks und die Finanztochter des Autobauers Fiat.
EuGH: Mehrwertsteuersatz für Fotografien
Um als Kunstgegenstände zu gelten, auf die nach Art 103 Abs 1 und Abs 2 Buchst a MwStSyst-RL iVm Art 311 Abs 1 Nr 2 MwStSyst-RL und Anhang IX Teil A Nr 7 MwStSyst-RL der ermäßigte Mehrwertsteuersatz angewandt werden kann, müssen Fotografien die Kriterien in dieser Nr 7 erfüllen, also von ihrem Urheber aufgenommen, von ihm oder unter seiner Überwachung abgezogen und signiert sowie nummeriert worden sein, wobei die Gesamtzahl der Abzüge 30 nicht überschreiten darf, unter Ausschluss jedes weiteren Kriteriums, insbesondere der Beurteilung ihres künstlerischen Charakters durch die zuständige nationale Steuerverwaltung.