Kategorie: EuGH

Brexit
Allgemein EuGH International

Einseitige Rücknahme der Mitteilung der Austrittsabsicht zulässig

Die einseitige Rücknahme der Mitteilung der Absicht, aus der Europäischen Union auszutreten, ist zulässig. Diese Möglichkeit besteht bis zum Zeitpunkt des Abschlusses des Austrittsabkommens. Voraussetzung für eine solche Mitteilung ist die Einhaltung der innerstaatlichen verfassungsrechtlichen Vorschriften. Für Großbritannien würde eine solche Mitteilung zum Verbleib in der EU bei Aufrechterhaltung aller Rechte und Pflichten als Mitgliedstaat führen.

Elektrizität
EuGH International Internationales Steuerrecht

EuGH: Abgabe auf die Ausfuhr von im Hoheitsgebiet erzeugter Elektrizität unzulässig

Der EuGH führt aus, dass Elektrizität eine Ware im Sinne des Unionsrechts ist und dass eine Abgabe, die nicht auf eine Ware als solche, sondern auf die Nutzung des Netzes, das ihrer Übertragung dient, erhoben wird, als eine die Ware selbst treffende Abgabe anzusehen ist. Das (hier: von der Slowakei) erhobene Entgelt fällt somit unter die Vorschriften das AEUV über den freien Warenverkehr.

EuGH e-Curia
EuGH International Internationales Steuerrecht VwGH

Bindungswirkung von A1-Bescheinigungen eines anderen Mitgliedstaates

Im Gefolge eines EuGH-Urteils vom 6. 9. 2018 erkennt der VwGH, dass eine vom zuständigen Träger eines Mitgliedstaates ausgestellte A1-Bescheinigung gem Art 5 VO (EG) 987/2009 über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit nicht nur für die Träger des Mitgliedstaates, in dem die Tätigkeit ausgeübt wird, sondern auch für die Gerichte dieses Mitgliedstaates verbindlich ist.

EuGH Umsatzsteuer VwGH

UStR 2000: laufende Wartung 2018

Im Rahmen der laufenden Wartung wurden insbesondere die aktuelle Judikatur der Höchstgerichte (VwGH/EuGH) sowie Änderungen durch das Bundesgesetz mit dem das Umsatzsteuergesetz 1994 geändert wird und das JStG 2018 eingearbeitet. Darüber hinaus wurden in Umsetzung der RL (EU) 2016/1065 Begriffsbestimmungen und Klarstellungen zur Behandlung von Gutscheinen sowie Hinweise auf das Inkrafttreten dieser Neuaussagen aufgenommen, Ausführungen angepasst und Aussagen/Abschnitte der UStR 2000 zur überholten Rechtslage gestrichen.