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Luxemburg (APA/dpa) – Das EU-Gericht hat die von der EU-Kommission verhängte Steuernachzahlung der Fiat-Gruppe in Luxemburg bestätigt. Die Beschwerden sowohl des Unternehmens als auch Luxemburgs würden abgewiesen, erklärten die Luxemburger Richter am Dienstag (Rechtssachen T-755/15 und T-759/15).
Die EU-Kommission hatte 2015 befunden, dass die Fiat-Gruppe in Luxemburg unerlaubte Steuervorteile bekommen habe. Luxemburg sollte die Summe – nach genauer Berechnung – von dem Unternehmen zurückverlangen. Es ging um rund 20 bis 30 Millionen Euro.
Die Entscheidung stand in einer Reihe von Beschlüssen der Brüsseler Behörde zu unerlaubten Steuervorteilen, etwa auch gegen Apple. Dieser Fall wird derzeit noch in Luxemburg verhandelt.
Gegen das Urteil kann innerhalb von rund zwei Monaten beim höherrangigen Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgegangen werden.