BFG: Eigenheim bzw Eigentumswohnung iSd § 18 Abs 1 Z 3 lit b EStG
Ein im Zeitpunkt der Veräußerung nicht parifiziertes Wohnhaus mit drei Wohneinheiten stellt auch dann kein „Eigenheim“ bzw keine „Eigentumswohnung“ iSd § 18 Abs 1 Z 3 lit b EStG dar, wenn das Wohnhaus ursprünglich nur zwei Wohneinheiten umfasst hat, die dritte Wohneinheit erst durch Umbau eines Garagenanbaus entstanden ist und diese dritte Wohneinheit über einen gesonderten Eingang und eine eigene Heizungsanlage verfügt.
BFG: Zeitpunkt der Ausübung einer Option bei Immobiliengeschäften
Eine Option liegt vor, wenn dem Vertragspartner ein einseitiges Gestaltungsrecht eingeräumt wird, einen Vertrag abzuschließen. Bei solchen Optionsgeschäften kommt das relevante Verpflichtungsgeschäft erst bei Ausübung der Option zustande.
BFG: Verlustvortragsgrenze und Auslandsverluste
Die Verlustvortragsgrenze ist auf Nachversteuerungsbeträge von im Verlustvortrag eingegangenen Auslandsverlusten aus vorangegangenen Besteuerungszeiträumen anzuwenden.
Datenschutzbehörde zur zulässigen Aufbewahrungsdauer von Bewerberdaten
Durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erhält nun die Judikatur der Datenschutzbehörde (DSB) große Relevanz für den Umgang mit Arbeitnehmer- und Bewerberdaten.
EU-Parlament: InvestEU und Legislativpaket zur Kapitalmarktunion beschlossen
Am 18. 4. 2019 wurden vom EU-Parlament Maßnahmen zur Förderung von Beschäftigung und Wachstum beschlossen, die laut Pressemitteilung der Europäischen Kommission ein Grundstein für die Schaffung der Kapitalmarktunion darstellen.
OGH: Rechtsformzusatz bei „mehrstöckiger OG“
Ein haftungsbeschränkender Rechtsformzusatz nach § 19 Abs 2 UGB ist bei der Firma einer „mehrstöckigen OG“ nur dann erforderlich, wenn auf keiner Ebene…
BFG: Unionsrecht und Familienleistungen
Auch wenn die Mutter, die in einem anderen Mitgliedstaat der Union mit dem Kind wohnt, einen Antrag auf Familienbeihilfe nicht gestellt hat, ergibt sich aus Art 60 Abs 1 Satz 3 VO (EG) 987/2009, dass das österreichische Finanzamt einen vom in Österreich wohnhaften leiblichen Vater gestellten Antrag auf Familienbeihilfe, wenn diesem ein Anspruch der haushaltsführenden Mutter vorgeht, zugunsten des Anspruchs der Mutter auf österreichische Familienleistungen zu berücksichtigen hätte.
EDSA-Guidelines zur Datenverarbeitung bei Online-Services
In den am 9.4.2019 angenommenen Guidelines 2/2019 (version for public consultation) erörtert der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) die Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten auf…
BFG: Keine rückwirkende Sanierung eines Dreiecksgeschäfts
Ein missglücktes Dreiecksgeschäft ist nicht sanierbar. Entsprechen die Rechnungen nicht den Vorschriften des Art 25 Abs 4 TS 1 UStG, sind nicht die in Art 25 Abs 1 UStG iVm Art 25 Abs 3 lit e und Abs 5 UStG genannten Voraussetzungen erfüllt. Eine rückwirkende Sanierung des Dreiecksgeschäftes durch Ausstellung berichtigter Rechnungen ist nicht möglich.
BFG: Vorsteuerberichtigung eines Landwirtes
Um die Richtigkeit der Abzüge und damit die Neutralität der steuerlichen Belastung zu sichern, muss man die Vorsteuerberichtigung, die für Gegenstände des Umlaufvermögens vorgesehen ist, auch auf Anzahlungen anwenden, da gerade bei der Nichtanwendung ungerechtfertigte Vorteile entstehen würden.
BFG: Beurteilung der Liebhaberei bei einem technischen Entwickler
Das Vorliegen der Absicht, einen Gesamtgewinn zu erzielen, ist nach § 1 Abs 1 LVO für jede organisatorisch in sich geschlossene und mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestattete Einheit gesondert zu beurteilen. Ob mehrere Betätigungen insgesamt einen einheitlichen Betrieb bzw eine einheitliche Einkunftsquelle darstellen, ist nach der Verkehrsauffassung zu beurteilen. Eine danach gebotene getrennte Betrachtung kann eine (bloß) teilweise Liebhabereibeurteilung zur Folge haben.
Bankenaufsichtsreform in Begutachtung geschickt
Durch die geplante Reform der Finanzmarktaufsicht soll die geteilte Bankenaufsicht zwischen FMA und OeNB beseitigt werden. Zukünftig sollen sämtliche Aufsichtsaktivitäten in allen Sektoren des Finanzmarktes von einer verantwortlichen Stelle – der FMA – gesteuert und durchgeführt werden, dies ab 1. 1. 2020.