Wie „grün“ ist das österreichische Wettbewerbsrecht?
Mit dem KaWeRÄG 2021 hielt eine sog. Nachhaltigkeitsausnahme Einzug in das österreichische Wettbewerbsrecht. Auf den zweiten Blick bewirkt diese Ergänzung jedoch, dass Österreich in einer zumindest EU-weit intensiv geführten Diskussion zum Thema „green competition“ eine Vorreiterrolle einnimmt, da diese die erste und – soweit ersichtlich – weltweit bisher einzige gesetzliche Normierung einer wettbewerbsrechtlichen Ausnahmeregelung zugunsten ökologisch nachhaltiger Unternehmenskooperationen darstellt.
Gesetzesentwurf des HinweisgeberInnenschutzgesetzes (HschG)
Durch die EU-Whistleblower-Richtlinie wurden einheitliche und branchenübergreifende Mindeststandards zum Schutz von Hinweisgeber:innen geschaffen. Mit einiger Verspätung wurde nunmehr ein Ministerialentwurf vorgelegt. Unternehmen sollten sich bereits jetzt mit der Thematik auseinandersetzen, da die Auswahl eines geeigneten Systems ebenso wie eine notwendige Einbeziehung des Betriebsrates und der Entwurf einer entsprechenden Betriebsvereinbarung eine gewisse Vorlaufzeit in Anspruch nehmen.
CSRD: Ausweitung der Nachhaltigkeitsberichtspflichten
Aufgrund der EU-Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung (Non Financial Reporting Directive, NFRD), die in Österreich durch das Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungesetz (NaDiVeG) umgesetzt wurde, besteht innerhalb der EU bereits seit 2017 für bestimmte (große) Unternehmen von öffentlichem Interesse (Public Interest Entity – PIE) sowie für Finanzdienstleister und Versicherungen eine verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung. Der am 21. April 2021 von der Europäischen Kommission veröffentlichte Entwurf einer Richtlinie für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) sieht neben anderen Erweiterungen eine erhebliche Ausweitung des Anwendungsbereichs der Berichtspflichten vor.
Unshell Richtlinie – Neue EU-Initiative gegen „Briefkastenfirmen“
Die EU geht weiter gegen aus ihrer Sicht schädliche Steuerpraktiken vor. Am 22. Dezember 2021 wurde ein Richtlinienentwurf veröffentlicht, dessen Ziel die Verhinderung der Einschaltung von „Briefkastenfirmen“ ist (Unshell-Richtlinie). Vorbehaltlich der Zustimmung durch die Mitgliedstaaten sollen die Regelungen ab 2024 gelten.
Hass-im-Netz: Der Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch des Arbeitgebers bei Verletzung von Persönlichkeitsrechten seiner MitarbeiterInnen
Das Hass-im-Netz-Bekämpfungsgesetz brachte zahlreiche zivil-, straf- und medienrechtliche Neuerungen zur Bekämpfung der mannigfaltigen Formen beleidigender oder hetzerischer Akte im Internet sowie den sozialen Medien. Werden Mitarbeiter im Zusammenhang mit ihrer dienstlichen Tätigkeit in ihrem Ansehen oder ihrer Privatsphäre verletzt, kann sich nunmehr auch der Arbeitgeber direkt dagegen mittels Unterlassungs- sowie Beseitigungsansprüchen zur Wehr setzen.
Am Punkt #67 mit Sabine Skokanitsch – Die Sterbehilfe
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat das bisherige Verbot der Hilfeleistung beim Suizid mit Wirkung ab 1. Jänner 2022 aufgehoben. Welche Auswirkungen diese Entscheidung hat, welchen Prozess die Patienten durchlaufen müssen und wer von dem Sterbeverfügungsgesetz und der Änderung des § 78 StGB betroffen ist erfahren Sie von Frau Mag. Sabine Skokanitsch.
Am Punkt #63 mit Prof. Sebastian Mock und Moritz Zoppel – Die neue Restrukturierungsordnung (ReO)
er ReO hat der österreichische Gesetzgeber Neuland betreten. Nicht ganz unumstritten, Gegenstand zahlreicher Diskussionen aber dennoch positiv bewertet ist die ReO nun seit knapp 6 Monaten in Kraft. Welche Auswirkungen das neue Gesetz hat, wer davon betroffen ist, welche Vorteile es für Schuldner und Gläubiger hat und welche Voraussetzungen für ein Restrukturierungsverfahren vorliegen müssen, das und noch vieles mehr erfahren Sie von den Insolvenzrechtsexperten der WU Wien Prof. Sebastian Mock und Dr. Moritz Zoppel.
Update zum Register der wirtschaftlichen Eigentümer
In der Praxis hat sich zuletzt ein deutlicher Anstieg an Finanzstrafverfahren aufgrund von WiEReG-Pflichtverletzungen gezeigt. Ausgangspunkt sind zumeist die der Registerbehörde zur Verfügung stehenden Überprüfungsmechanismen. Dabei können großteils automationsunterstützt relativ rasch und einfach WiEReG-Pflichtverletzungen festgestellt werden. Als Beispiele sind hierbei etwa Abgleiche mit Daten in öffentlichen Registern (zB Firmenbuch) sowie Erinnerungsschreiben und Zwangsstrafenandrohungen, die bei nicht fristgerechter Meldung automationsunterstützt erfolgen, zu nennen.
Auswirkungen der COVID-Krise auf die Bilanzierung
Die Auswirkungen der Corona-Krise sind auch bei der UGB-Bilanzierung zum 31.12.2020 und 2021 in vielen Bereichen zu berücksichtigen, wobei oftmals komplexe Fragestellungen zu beurteilen sind. In diesem Artikel wollen wir Ihnen einen Überblick geben, welche Auswirkungen im Besonderen bei der Bilanzierung zum 31.12.2020 und 2021 relevant sind.
Am Punkt #61 mit Bernd Wiesinger – Die Kronzeugenregelung – gekommen um zu bleiben?!
Die Verlängerung der Kronzeugenregelung steht ante portas, doch wer kommt eigentlich als Kronzeuge in Frage? Was muss eine Person an Informationen Preis geben, damit sie als Kronzeuge anzusehen ist? Welche strafrechtlichen „Erleichterung“ bringt eine „Aussage“ als Kronzeuge mit sich und welches Risiko gehen diese Personen ein? Dazu und noch zu vielen anderen Themen nimmt Strafrechtsexperte Dr. Bernd Wiesinger von Haslinger Nagele und Partner Rechtsanwälte Stellung.
Erste Entscheidung des OGH zum neuen Zuständigkeitsregime in Finanzstrafsachen
OGH-Entscheidung zur örtlichen Zuständigkeit nach § 198 FinStrG idF BGBl I 2020/99.
Cum-Ex-Geschäfte: Erste Entscheidung des Bundesfinanzgerichts
In Deutschland führten Cum-Ex-Geschäfte zu einem der größten Steuerskandale. Dem deutschen Fiskus ist dadurch ein Milliardenschaden entstanden. Die Aufarbeitung dieses Themas beschäftigte die deutschen Finanz- und Strafgerichte in den letzten Jahren bereits umfassend. Vor kurzem erging auch in Österreich eine erste Entscheidung des Bundesfinanzgerichts zu einer Cum-Ex-Transaktion.