Kategorie: Personalverrechnung

PV-Info ist die Nr. 1 in der Personalverrechnung. Die Fachzeitschrift des Linde Verlags für Personalverrechner und Gehaltsverrechner.

 

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Personalverrechnung: Wichtiges zu COVID-19-Maßnahmen

Das Jahr 2022 bringt wichtige Neuerungen für die Personalverrechnung: Arbeitsrecht, Sozialversicherung, Lohnabgaben. Unsere Lohnverrechnungs-Experten haben hier die wichtigsten Änderungen in der Personalverrechnung in Bezug auf die COVID-19 Maßnahmen für Sie zusammengefasst: Verdienstentgang nach Quarantäne, Sonderbetreuungszeit, Sonderfreistellungen, Stundungen und Ratenzahlungen, COVID-Begünstigungen für HomeOffice, Impfungen und COVID-Testungen…

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CORONAVIRUS | LOHNVERRECHNUNG – Änderungen ab 1.7.2021

Die temporären Steuerbegünstigungen für Arbeitnehmer, wonach das Pendlerpauschale und die Begünstigungen bestimmter Zulagen und Zuschläge auch im Falle von COVID-19-Kurzarbeit sowie bei Telearbeit und Dienstverhinderungen wegen der COVID-19-Krise anwendbar blieben, wurden zuletzt nochmals um drei Monate verlängert für Lohnzahlungszeiträume, die vor dem 1.7.2021 enden. Demgemäß sind diese coronabedingten Sonderbegünstigungen per 30.6.2021 ausgelaufen. Weiters ist in Zusammenhang mit Sonderfreistellungen von schwangeren Arbeitnehmerinnen seit 1.7.2021 zu beachten, ob bereits ein voller Impfschutz besteht. Im nachfolgenden Beitrag informieren wir Sie über diese Änderungen sowie den daraus resultierenden Handlungsbedarf für die Lohnverrechnung.

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VwGH zur Rückzahlung an Abzugsteuer bei der Gestellung von Arbeitskräften

Die Abzugsbesteuerung nach § 99 EStG dient bei der Gestellung von Arbeitskräften auch der Sicherstellung der Steuerpflicht der Einkünfte der beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmer. Es stehen grundsätzlich drei Verfahren für eine Entlastung vom Steuerabzug zur Verfügung.

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LOHNVERRECHNUNG | Erleichterungen für „Jobtickets“ ab 1.7.2021

Stellt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer für die Strecke Wohnung – Arbeitsstätte – Wohnung eine Fahrkarte für öffentliche Verkehrsmittel zur Verfügung und bezahlt der Arbeitgeber ein derartiges „Jobticket“ an den Verkehrsmittelbetreiber, so zählt dies unter gewissen weiteren Voraussetzungen nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Die Nichtbesteuerung besteht aber – nach derzeitiger Rechtslage – dann nicht, wenn der Arbeitgeber diesbezügliche Kostenersätze direkt an seine Arbeitnehmer leistet. Ab 1.7.2021 wird diese Steuerbegünstigung aber ausgeweitet und stellen künftig auch Kostenersätze, die der Arbeitgeber direkt an den Arbeitnehmer für selbst gekaufte Tickets leistet, keine steuerpflichtigen Einkünfte mehr dar.