Steuerfreie Teuerungsprämie für Mitarbeitende
Das am 23. Juni 2022 im Parlament beschlossene Teuerungs-Entlastungspaket enthält neben anderen Entlastungsmaßnahmen folgende Möglichkeit: Zahlen Arbeitgebende ihren Beschäftigten in den Jahren 2022 und 2023 auf Grund der gestiegenen Preise zusätzlichen Arbeitslohn, werden derartige Zahlungen als „Teuerungsprämie“ in den Kalenderjahren 2022 und 2023 bis zu einem Betrag von insgesamt 3 000 Euro pro Jahr steuerfrei gestellt. Die Teuerungsprämie ist in diesem Ausmaß auch von Sozialversicherungsbeiträgen und sonstigen Lohnnebenkosten befreit.
Die steuerfreie Mitarbeitergewinnbeteiligung
Mit dem Ökosozialen Steuerreformgesetz 2022 wurde eine steuerfreie Gewinnbeteiligung von jährlich höchstens EUR 3.000 für aktive Arbeitnehmer:innen eingeführt. Das BMF hat Ende März 2022 in Ergänzung zum Gesetzestext umfassend seine Rechtsmeinung zu einzelnen offenen Fragen publiziert. Wir zeigen hier wesentliche praktische Aspekte für die Steuerfreiheit auf:
Steuerfreie Mitarbeiterbeteiligung – BMF-Information
Das BMF hat eine Information zur Mitarbeiterbeteiligung, die seit 2022 möglich ist, mittels FAQs veröffentlicht. Wenn auch nicht alle Zweifelsfragen ausgeräumt wurden, so bringt die Mitteilung in einigen Punkten Klarheit.
Aktualisierung der Lohnkontenverordnung
Die Lohnkontenverordnung wurde durch Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt geändert. Aufgenommen wurde eine weitere Aufzeichnungspflicht bei den Freibeträgen.
Freiwillige Abfertigung: Begünstigte Viertelberechnung im Krankheitsfall
Der VwGH (22.9.2021, Ro 2021/13/0004) hatte sich zur Frage zu äußern, wie das begünstigte Viertel im Krankheitsfall bei freiwilligen Abfertigungen zu berechnen ist. Etwas überraschend: Das Krankengeld ist bei der Berechnung mit zu berücksichtigen.
Personalverrechnung: Interessantes für Ihre Arbeitnehmerveranlagung
Auch das vergangene Jahr 2021 war lockdownbedingt durch Homeoffice-Arbeit geprägt. Stellt ein Dienstnehmer seine privaten Gegenstände zur Erbringung der Leistung zur Verfügung, sind die dafür angefallenen Kosten nach § 16 EStG im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten abzugsfähig.
Personalverrechnung: Wichtige Neuerungen 2021/2022
Das lange erwartete „Homeoffice-Gesetz“ wurde 2021 eingeführt. Seit 01.04.2021 setzt eine Homeoffice-Tätigkeit eine schriftliche Vereinbarung über die Erbringung der Arbeitsleistungen in der „Wohnung“ des Dienstnehmers voraus. Die Homeoffice-Vereinbarung kann von beiden Seiten bei Vorliegen wichtiger Gründe aufgekündigt werden.
Personalverrechnung: Wichtiges zu COVID-19-Maßnahmen
Das Jahr 2022 bringt wichtige Neuerungen für die Personalverrechnung: Arbeitsrecht, Sozialversicherung, Lohnabgaben. Unsere Lohnverrechnungs-Experten haben hier die wichtigsten Änderungen in der Personalverrechnung in Bezug auf die COVID-19 Maßnahmen für Sie zusammengefasst: Verdienstentgang nach Quarantäne, Sonderbetreuungszeit, Sonderfreistellungen, Stundungen und Ratenzahlungen, COVID-Begünstigungen für HomeOffice, Impfungen und COVID-Testungen…
Steuerfreie Essengutscheine auch im Homeoffice
Mit Wirkung ab 2022 kommen auch Essengutscheine für Homeoffice in den Genuss der erhöhten Steuerbefreiung. Der Gesetzgeber reagiert auf die New Ways of Work und die veränderten Angebote in der Gastronomie.
IESG-Zuschlag ab 2022 halbiert
Die entsprechende Verordnung wurde nunmehr publiziert: Der IESG-Zuschlag beträgt ab 2022 0,1%.
Verlängerung der steuerfreien Corona-Prämie
Etwas überraschend ist es nun doch passiert: das Revival der Corona-Prämie. Was 2020/21 möglich war, geht auch 2021/22. Aufzupassen ist auf die entsprechende Dokumentation und den Auszahlungszeitpunkt.
Steuerfreie Weihnachtsgutscheine statt Weihnachtsfeier: Verlängerung der Maßnahmen aus 2020
Heute soll es im Finanzausschuss zu einer Verlängerung der steuerfreien Gutscheinabgabe an Mitarbeiter des Vorjahres kommen. Dies soll eine Kompensation für nicht durchgeführte Weihnachtsfeiern sein.