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Mit Wirkung ab 2022 kommen auch Essengutscheine für Homeoffice in den Genuss der erhöhten Steuerbefreiung. Der Gesetzgeber reagiert auf die New Ways of Work und die veränderten Angebote in der Gastronomie.
Man kennt bisher zwei Beträge, die steuerfrei als Essensgutschein an Arbeitnehmer ausgegeben werden können. Die kleine Grenze von 2,- Euro pro Arbeitstag steht für Gutscheine zu, die auch zur Bezahlung von Lebensmitteln eingelöst werden können. Die Regelung bleibt auch weiterhin aufrecht.
Neu ist die Möglichkeit für die Inanspruchnahme der erhöhten Grenze von 8,- Euro pro Arbeitstag. Bisher war es nötig, dass man hierfür unmittelbar in einem Gastronomiebetrieb in der Nähe des Arbeitsplatzes den Gutschein einlösen konnte. Mit 2022 wird diese Möglichkeit dahingehend erweitert, dass die Einlösung der Gutscheine für Mahlzeiten auch bei Gastronomiebetrieben und Lieferservices möglich ist.
Die übrigen Bedingungen für die Inanspruchnahme des erhöhten Betrags von 8,- Euro pro Arbeitstag bleiben im Übrigen unberührt. So ist der Kauf von zubereiteten Mahlzeiten in Supermärkten nicht begünstigt, da hier auch andere Lebensmittel eingekauft werden können.