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Steuerfreie Mitarbeiterbeteiligung – BMF-Information

(Bild: © iStock/http://www.fotogestoeber.de) (Bild: © iStock/http://www.fotogestoeber.de)

Das BMF hat eine Information zur Mitarbeiterbeteiligung, die seit 2022 möglich ist, mittels FAQs veröffentlicht. Wenn auch nicht alle Zweifelsfragen ausgeräumt wurden, so bringt die Mitteilung in einigen Punkten Klarheit.

Die Umsetzung der steuerfreien Mitarbeitergewinnbeteiligung (§3 Abs 1 Z 35 EStG) hat in der Praxis für einige Fragen gesorgt. Auch in der Literatur wurden einige problematische Punkte bereits angesprochen.

Auch wenn nicht alle Punkte durch die BMF-Info restlos geklärt werden können, sollen einige Highlights vorgestellt werden:

  • Die Begünstigung beträgt pro Arbeitnehmer max. 3.000,- Euro (brutto) pro Jahr und ist als Freibetrag anzuwenden.
  • Auf das bereits bekannte Gruppenerfordernis bei Steuervorteilen im MA-Bereich ist Acht zu geben.
  • Lediglich aktive Arbeitnehmer fallen unter diesen Begriff. Dabei ist dies aus arbeitsrechtlicher Sicht zu beurteilen. Karenzierte Mitarbeiter bspw fallen unter den Begriff der aktiven Arbeitnehmer.
  • Die Grenzen für die Steuerfreiheit beziehen sich auf die jeweiligen Vorjahreswerte.
  • Leistungsbezogene Parameter können herangezogen werden. Zu achten ist jedenfalls auf das Gruppenmerkmal.
  • Eine Gehaltsumwandlung ist nicht zulässig.
  • Vorsicht bei Konzernen! Begünstigt ist nur die Gewinnbeteiligung vom Arbeitgeber, nicht von einem Konzernunternehmen.
  • Es besteht SV-Pflicht. Die Beiträge mindern nicht die Lohnsteuerbemessungsgrundlage anderer steuerpflichtiger Bezüge. Der DN-Anteil auf die Gewinnbeteiligung wird am Lohnzettel getrennt auszuweisen sein.

Mag. Stefan Schuster, LL.M. MBA MSc ist Leiter des Accounting Center of Expertise, Taxes & Investment-Management der A1 Österreich, Lead Group Mobility Management der A1 Group und Steuerberater in Wien.