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Das BMF hat eine Information zur Mitarbeiterbeteiligung, die seit 2022 möglich ist, mittels FAQs veröffentlicht. Wenn auch nicht alle Zweifelsfragen ausgeräumt wurden, so bringt die Mitteilung in einigen Punkten Klarheit.
Die Umsetzung der steuerfreien Mitarbeitergewinnbeteiligung (§3 Abs 1 Z 35 EStG) hat in der Praxis für einige Fragen gesorgt. Auch in der Literatur wurden einige problematische Punkte bereits angesprochen.
Auch wenn nicht alle Punkte durch die BMF-Info restlos geklärt werden können, sollen einige Highlights vorgestellt werden: