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Steuerfreie Weihnachtsgutscheine statt Weihnachtsfeier: Verlängerung der Maßnahmen aus 2020

(Bild: © iStock/Maria Petrishina) (Bild: © iStock/Maria Petrishina)

Heute soll es im Finanzausschuss zu einer Verlängerung der steuerfreien Gutscheinabgabe an Mitarbeiter des Vorjahres kommen. Dies soll eine Kompensation für nicht durchgeführte Weihnachtsfeiern sein.

Die Vorjahresregelung sah vor, dass, im Zuge der üblichen abgabefreien Regelung der Zuwendungen durch Betriebsveranstaltungen, die Gutscheinabgabe an Mitarbeiter ebenso abgabenfrei erfolgen kann.

Wie im vorigen Jahr, soll dies als Ausgleich für nicht stattgefundene physische Weihnachtsfeiern gelten. Die begünstigte Gutscheinabgabe soll rückwirkend ab 1. November 2021 bis inkl. 31.1.2022 möglich sein.

Die Beschlussfassung bleibt abzuwarten.

Mag. Stefan Schuster, LL.M. MBA MSc ist Leiter des Accounting Center of Expertise, Taxes & Investment-Management der A1 Österreich, Lead Group Mobility Management der A1 Group und Steuerberater in Wien.