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Heute soll es im Finanzausschuss zu einer Verlängerung der steuerfreien Gutscheinabgabe an Mitarbeiter des Vorjahres kommen. Dies soll eine Kompensation für nicht durchgeführte Weihnachtsfeiern sein.
Die Vorjahresregelung sah vor, dass, im Zuge der üblichen abgabefreien Regelung der Zuwendungen durch Betriebsveranstaltungen, die Gutscheinabgabe an Mitarbeiter ebenso abgabenfrei erfolgen kann.
Wie im vorigen Jahr, soll dies als Ausgleich für nicht stattgefundene physische Weihnachtsfeiern gelten. Die begünstigte Gutscheinabgabe soll rückwirkend ab 1. November 2021 bis inkl. 31.1.2022 möglich sein.
Die Beschlussfassung bleibt abzuwarten.