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Etwas überraschend ist es nun doch passiert: das Revival der Corona-Prämie. Was 2020/21 möglich war, geht auch 2021/22. Aufzupassen ist auf die entsprechende Dokumentation und den Auszahlungszeitpunkt.
Mittels Abänderungsantrags im Nationalrat wurde nun die Möglichkeit der Zuwendung einer steuerfreien Corona-Prämie, so wie voriges Jahr, auch für heuer ermöglicht.
Eine Corona-Prämie ist somit für Arbeitnehmer bis zu 3.000,- Euro abgabefrei und somit auch von der Sozialversicherung befreit. Bedingungen für die Inanspruchnahme sind: