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Verlängerung der steuerfreien Corona-Prämie

(Bild: © iStock/coscaron) (Bild: © iStock/coscaron)

Etwas überraschend ist es nun doch passiert: das Revival der Corona-Prämie. Was 2020/21 möglich war, geht auch 2021/22. Aufzupassen ist auf die entsprechende Dokumentation und den Auszahlungszeitpunkt.

Mittels Abänderungsantrags im Nationalrat wurde nun die Möglichkeit der Zuwendung einer steuerfreien Corona-Prämie, so wie voriges Jahr, auch für heuer ermöglicht.

Eine Corona-Prämie ist somit für Arbeitnehmer bis zu 3.000,- Euro abgabefrei und somit auch von der Sozialversicherung befreit. Bedingungen für die Inanspruchnahme sind:

  • Die Prämie oder Zulage muss aufgrund Leistungen im Jahr 2021 in Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie zugesprochen werden. Für spätere Überprüfungen ist es dringend anzuraten, dies, wie im Vorjahr, zu dokumentieren.
  • Die Auszahlung der Corona-Prämie ist bis Februar 2022 vorzunehmen.

Mag. Stefan Schuster, LL.M. MBA MSc ist Leiter des Accounting Center of Expertise, Taxes & Investment-Management der A1 Österreich, Lead Group Mobility Management der A1 Group und Steuerberater in Wien.