Zur Beendigung der OG
Die §§ 131 ff UGB regeln die Auflösung der OG und das Ausscheiden von Gesellschaftern und somit die zentralen Fragen bei der Beendigung der Gesellschaft. Der folgende Beitrag soll die Abläufe und Stolpersteine, die im Zuge der Auflösung zu beachten sind darstellen und damit ein Grobschema für die Auflösung skizzieren.