VwGH zur Vorsteuerproblematik bei Errichtung von Bankgebäuden durch Konzerngesellschaften
Im gegenständlichen Revisionsfall geht es um Immobilienleasing und die im österreichischen Recht damit verbundene Möglichkeit der sanktionslosen „Rückoption“ zur nach § 6 Abs 1 Z 16 UStG unecht steuerfreien Vermietung.
Vorsteuerabzug bei fehlender oder mangelhafter Rechnung
Änderung der traditionellen Sichtweise aufgrund der aktuellsten EuGH-Rechtsprechung. In der jüngeren Vergangenheit hat sich durch eine Vielzahl an EuGH-Entscheidungen herauskristallisiert, dass formal mangelhafte oder gar fehlende Rechnungen nicht zwingend zum Ausschluss des Vorsteuerabzugs führen.
BFG: Vorsteuerabzug bei Erschließung eines Gewerbegebietes
Zur umsatzsteuerlichen Behandlung einer Aufschließungsstraße und weiterer Maßnahmen zur Erschließung eines Gewerbegebietes.
VwGH: Kein Vorsteuerabzug für Penthouse einer GmbH
Der VwGH wies die Revision zurück, da die GmbH keine für die Lösung des Falles wesentliche grundsätzliche Rechtsfrage aufzuzeigen vermochte.
EuGH: Verweigerung des Rechts auf Vorsteuerabzug aufgrund dieser Lieferkette
Art 168 lit a MwStSyst-RL ist dahin auszulegen, dass für die Verweigerung des Rechts auf Vorsteuerabzug der Umstand, dass ein Erwerb von Gegenständen am Ende einer Kette von Verkaufsvorgängen unter Beteiligung mehrerer Personen stand und der Steuerpflichtige den Besitz an den betreffenden Gegenständen im Warenlager …
Vorsteuerabzug aus erbrachten Leistungen
Allein die Tatsache, dass eine ungewöhnliche Geschäftsgebarung an den Tag gelegt wird, kann nach Ansicht des BFG jedoch nicht dazu führen, dass zwingend vom Nichtvorliegen unternehmerisch bzw betrieblich veranlasster Vorgänge im Zusammenhang mit diesen Geschäftshandlungen auszugehen wäre. Im Abgabenverfahren genügt es, als Ergebnis der freien Beweiswürdigung von mehreren Möglichkeiten, wenn keine von ihnen die Gewissheit für sich hat, jene als erwiesen anzunehmen, der die überwiegende Wahrscheinlichkeit zukommt, auch wenn sie nicht unzweifelhaft erwiesen ist.
Deutschland: BFH-Judikaturwende bringt Erleichterung beim Vorsteuerabzug
Eine Rechnung muss für den Vorsteuerabzug eine Anschrift des leistenden Unternehmers enthalten, unter der er postalisch erreichbar ist. Wie der BFH nun in zwei Fällen unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden hat, ist es nicht mehr erforderlich, dass die Rechnung weitergehend einen Ort angibt, an dem der leistende Unternehmer seine Tätigkeit ausübt.
BFH erleichtert Inanspruchnahme des Vorsteuerabzugs
Beim Vorsteuerabzug aus Rechnungen kann sich die erforderliche Angabe des Leistungszeitpunktes aus dem Ausstellungsdatum der Rechnung ergeben, wenn davon auszugehen ist, dass die Leistung im Monat der Rechnungsausstellung bewirkt wurde. Dies hat der BFH mit zur Rechnungserteilung über die Lieferung von PKW entschieden.
Die Errichtung einer Kapelle durch den Betreiber eines Pflegeheims ist betrieblich veranlasst
Der Betreiber eines Pflegeheims für psychisch Kranke errichtete eine Kapelle. Im vorliegenden Fall war strittig, ob die Errichtung dieser Kapelle aus betrieblichen oder privaten Motiven erfolgte. Das BFG vertritt die Auffassung, dass sie objektiv zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb bestimmt ist. Daher waren die Aufwendungen für die Kapelle abzugsfähig. Weiters zählt sie zum Unternehmen ( § 12 Abs 2 UStG), weshalb auch der Vorsteuerabzug in Bezug auf ihre Errichtungskosten zulässig war.