Homeoffice und Betriebsstätte – Update 2026
Im November 2025 hat die OECD klargestellt, unter welchen Umständen Homeoffice-Arbeit als Betriebsstätte eines Unternehmens gelten kann. Das österreichische Finanzministerium (BMF) hat diese neuen Aussagen in einer Info vom 4. Jänner 2026 zusammengefasst.
OECD-Musterabkommen Up-Date 2025 – Neues bei den Homeofficebetriebsstätten!
Am 19. November 2025 hat die OECD den überarbeiteten Kommentar zum Musterabkommen veröffentlicht. Ziel ist es, Doppelbesteuerungsabkommen an die Realität moderner Arbeitsformen anzupassen – insbesondere an die Zunahme von Homeoffice und Remote Work. Die wichtigste Frage: Wann wird ein Homeoffice im Ausland zur steuerlichen Betriebsstätte (Permanent Establishment, PE)? Die neuen Leitlinien bringen hier mehr Klarheit.
Neuerungen bei grenzüberschreitendem Homeoffice
Seit Beginn der COVID-19-Pandemie ist Homeoffice aus dem Arbeitsalltag nicht mehr wegzudenken. Besonders im grenzüberschreitenden Bereich kann die Tätigkeit eines Arbeitnehmers im Homeoffice allerdings sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer weitreichende Konsequenzen haben. Neben der potenziellen Begründung eines Besteuerungsrechtes für den Arbeitgeber bzw. den Arbeitnehmer kann sich bei überwiegender Tätigkeit im Homeoffice auch die SV-Zuständigkeit ändern. Nachfolgend ein kurzer Überblick über die geltenden Regelungen sowie die kürzlich veröffentlichten Neuerungen:
Die Arbeitsplatzpauschale oder: Die Homeoffice-Pauschale für Unternehmer ist da
Ab 2022 ist eine Homeoffice-Pauschale auch im betrieblichen Bereich möglich: eine Arbeitsplatzpauschale. Diese wurde nun auch veröffentlicht und ist in Teilen mit der Homeoffice-Pauschale ident. Dies aber nur, wenn es sich um Nebenerwerbstätigkeiten handelt.
Änderungen in der Verordnung über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten
Die Verordnung zur Feststellung von Durchschnittssätzen bestimmter Gruppen erfährt Änderungen bzgl. der Möglichkeit der Berücksichtigung darüber hinausgehender Werbungskosten, eine Erweiterung. Anzuwenden ist dies bereits für 2021.
Grenzgänger vs. Homeoffice
Viele Arbeitgeber bieten in verschiedenen Ausprägungen Homeoffice-Modelle an. Die Resonanz scheint großartig zu sein. Bei Arbeitnehmern werden derartige Modelle sehr gerne angenommen. Homeoffice-Modelle bieten Flexibilität, Eigenverantwortung und sind auch Ausdruck von gegenseitigem Vertrauen. Grenzgänger sollten sich klar sein, dass Homeoffice eine klare Konsequenz hat.
Arbeitnehmerveranlagung: Homeoffice steuerlich absetzen
Durch die rasch umgesetzten Schritte zur Bekämpfung der COVID-19-Ausbreitung waren und sind viele Dienstnehmer angewiesen, ihren Beruf mittels privater Arbeitsmittel zu verrichten. Stellt ein Dienstnehmer seine privaten Gegenstände zur Erbringung der Leistung zur Verfügung, sind die dafür angefallenen Kosten nach § 16 EStG im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung grundsätzlich als Werbungskosten abzugsfähig.
Steuerlich absetzbares Homeoffice in der Karibik? Leider nein!
Die steuerrechtliche Seite der neuen Homeoffice-Regelung wurde rasch beschlossen. Der arbeitsrechtliche Teil ist noch auf dem Weg durchs Parlament. Wer davon geträumt hat, sich eine Reise in das Homeoffice in der Karibik durch steuerliche Absetzbarkeit – teilweise – zu finanzieren, muss enttäuscht werden (s. dazu Genug von Corona – Reif für die Insel?). Diese zählt leider nicht zu steuerlich absetzbaren Homeoffice-Kosten, ebenso nicht die Ausgaben für die gemietete airbnb-Wohnung in den Bergen.
Am Punkt # 4 mit Katharina Körber-Risak – Home Office
Dr. Katharina Körber-Risak, Anwältin mit Schwerpunkt Arbeitsrecht der KÖRBER-RISAK Rechtsanwalts GmbH, fasst den aktuellen Stand zum Thema Home Office Gesetz nach Ende der Begutachtungsfrist am 19.2.2021 zusammen und unterzieht die Regelung einer kritischen Analyse.
Neues aus dem Finanzausschuss
In der Sitzung vom 22. 2. 2021 hat der Finanzausschuss steuerliche Homeoffice-Regelungen und Kostenzuschüsse für Corona-Tests in Betrieben auf den Weg gebracht. Darüber hinaus wurde ein Steuerpaket mit Verlängerung von coronabedingten Steuermaßnahmen beschlossen.
Homeoffice-Regelung fertig: Alles bleibt freiwillig
Wien – Das Warten auf gesetzliche Regeln für Homeoffice-Arbeit hat ein Ende: Finanzminister Gernot Blümel, Arbeitsminister Martin Kocher (beide ÖVP) und die Sozialpartner haben am Dienstag eine Einigung erzielt, teilte das Arbeitsministerium heute mit. Die Kernpunkte: Die Arbeit im Homeoffice bleibt weiterhin Vereinbarungssache, für die Arbeitnehmer gibt es steuerliche Begünstigungen bis zu 600 Euro und Beschäftigte im Homeoffice sind unfallversichert.
Homeoffice oder Mobile Working – (auch) die Kommunalsteuer macht den Unterschied
In Zeiten des vermehrten Homeoffice wird sich auch die Frage stellen, in welche Gemeinde die Kommunalsteuer zuzuordnen ist. Diese brennt wohl umso mehr, als Homeoffice für viele nicht nur eine Übergangslösung zu sein scheint.












