#294 – Diana Niksova – Virtuelle, grenzüberschreitende Arbeitswelt und Kündigungsschutz
Die grenzüberschreitende Telearbeit nimmt immer mehr an Bedeutung zu. Aus arbeitsrechtlicher Sicht stellen sich aber zahlreiche komplexe kollisionsrechtliche Fragen. Welches Arbeitsrecht gilt bei virtuellen, grenzüberschreitenden Sachverhalten? Welches Betriebsverfassungsrecht ist in grenzüberschreitenden Konstellationen anwendbar? Und wie steht es um den Kündigungsschutz nach österreichischem Recht? Über diese und weitere Themen diskutieren Univ.-Prof. MMag. Dr. Diana Niksova (Universität Innsbruck) und Mag. Claudia Hahnekamp-Propst (Linde Verlag).
#293 – Elisabeth Steinhauser – Besteuerung von grenzüberschreitend tätigen Arbeitnehmer:innen – Schwerpunkt Homeoffice
In den letzten Jahren hat die Mobilität von Arbeitskräften rasant zugenommen und so sind grenzüberschreitendes Homeoffice oder Telearbeit sowie Workation keine Seltenheit mehr. Wie sind grenzüberschreitend tätige Arbeitnehmer:innen, die für einen Arbeitgeber im Ausland – insb aus dem Homeoffice – tätig sind, steuerlich einzuordnen? Wie erfolgt die Besteuerung? Worauf ist zu achten und wie steht es um die Betriebstättenbegründung im Kontext von Homeoffice bzw Telearbeit? Über diese und weitere Fragen sprechen Ass.-Prof. Dr. Elisabeth Steinhauser (Universität Salzburg) und Mag. Claudia Hahnekamp-Propst (Linde Verlag).
Homeoffice und Betriebsstätte – Update 2026
Im November 2025 hat die OECD klargestellt, unter welchen Umständen Homeoffice-Arbeit als Betriebsstätte eines Unternehmens gelten kann. Das österreichische Finanzministerium (BMF) hat diese neuen Aussagen in einer Info vom 4. Jänner 2026 zusammengefasst.
OECD-Musterabkommen Up-Date 2025 – Neues bei den Homeofficebetriebsstätten!
Am 19. November 2025 hat die OECD den überarbeiteten Kommentar zum Musterabkommen veröffentlicht. Ziel ist es, Doppelbesteuerungsabkommen an die Realität moderner Arbeitsformen anzupassen – insbesondere an die Zunahme von Homeoffice und Remote Work. Die wichtigste Frage: Wann wird ein Homeoffice im Ausland zur steuerlichen Betriebsstätte (Permanent Establishment, PE)? Die neuen Leitlinien bringen hier mehr Klarheit.
Neuerungen bei grenzüberschreitendem Homeoffice
Seit Beginn der COVID-19-Pandemie ist Homeoffice aus dem Arbeitsalltag nicht mehr wegzudenken. Besonders im grenzüberschreitenden Bereich kann die Tätigkeit eines Arbeitnehmers im Homeoffice allerdings sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer weitreichende Konsequenzen haben. Neben der potenziellen Begründung eines Besteuerungsrechtes für den Arbeitgeber bzw. den Arbeitnehmer kann sich bei überwiegender Tätigkeit im Homeoffice auch die SV-Zuständigkeit ändern. Nachfolgend ein kurzer Überblick über die geltenden Regelungen sowie die kürzlich veröffentlichten Neuerungen:
Die Arbeitsplatzpauschale oder: Die Homeoffice-Pauschale für Unternehmer ist da
Ab 2022 ist eine Homeoffice-Pauschale auch im betrieblichen Bereich möglich: eine Arbeitsplatzpauschale. Diese wurde nun auch veröffentlicht und ist in Teilen mit der Homeoffice-Pauschale ident. Dies aber nur, wenn es sich um Nebenerwerbstätigkeiten handelt.
Änderungen in der Verordnung über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten
Die Verordnung zur Feststellung von Durchschnittssätzen bestimmter Gruppen erfährt Änderungen bzgl. der Möglichkeit der Berücksichtigung darüber hinausgehender Werbungskosten, eine Erweiterung. Anzuwenden ist dies bereits für 2021.
Grenzgänger vs. Homeoffice
Viele Arbeitgeber bieten in verschiedenen Ausprägungen Homeoffice-Modelle an. Die Resonanz scheint großartig zu sein. Bei Arbeitnehmern werden derartige Modelle sehr gerne angenommen. Homeoffice-Modelle bieten Flexibilität, Eigenverantwortung und sind auch Ausdruck von gegenseitigem Vertrauen. Grenzgänger sollten sich klar sein, dass Homeoffice eine klare Konsequenz hat.
Arbeitnehmerveranlagung: Homeoffice steuerlich absetzen
Durch die rasch umgesetzten Schritte zur Bekämpfung der COVID-19-Ausbreitung waren und sind viele Dienstnehmer angewiesen, ihren Beruf mittels privater Arbeitsmittel zu verrichten. Stellt ein Dienstnehmer seine privaten Gegenstände zur Erbringung der Leistung zur Verfügung, sind die dafür angefallenen Kosten nach § 16 EStG im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung grundsätzlich als Werbungskosten abzugsfähig.
Steuerlich absetzbares Homeoffice in der Karibik? Leider nein!
Die steuerrechtliche Seite der neuen Homeoffice-Regelung wurde rasch beschlossen. Der arbeitsrechtliche Teil ist noch auf dem Weg durchs Parlament. Wer davon geträumt hat, sich eine Reise in das Homeoffice in der Karibik durch steuerliche Absetzbarkeit – teilweise – zu finanzieren, muss enttäuscht werden (s. dazu Genug von Corona – Reif für die Insel?). Diese zählt leider nicht zu steuerlich absetzbaren Homeoffice-Kosten, ebenso nicht die Ausgaben für die gemietete airbnb-Wohnung in den Bergen.
Am Punkt # 4 mit Katharina Körber-Risak – Home Office
Dr. Katharina Körber-Risak, Anwältin mit Schwerpunkt Arbeitsrecht der KÖRBER-RISAK Rechtsanwalts GmbH, fasst den aktuellen Stand zum Thema Home Office Gesetz nach Ende der Begutachtungsfrist am 19.2.2021 zusammen und unterzieht die Regelung einer kritischen Analyse.
Neues aus dem Finanzausschuss
In der Sitzung vom 22. 2. 2021 hat der Finanzausschuss steuerliche Homeoffice-Regelungen und Kostenzuschüsse für Corona-Tests in Betrieben auf den Weg gebracht. Darüber hinaus wurde ein Steuerpaket mit Verlängerung von coronabedingten Steuermaßnahmen beschlossen.












