X
Digital
Campus

Steuerlich absetzbares Homeoffice in der Karibik? Leider nein!

Die steuerrechtliche Seite der neuen Homeoffice-Regelung wurde rasch beschlossen. Der arbeitsrechtliche Teil ist noch auf dem Weg durchs Parlament. Wer davon geträumt hat, sich eine Reise in das Homeoffice in der Karibik durch steuerliche Absetzbarkeit – teilweise – zu finanzieren, muss enttäuscht werden (s. dazu Genug von Corona – Reif für die Insel?). Diese zählt leider nicht zu steuerlich absetzbaren Homeoffice-Kosten, ebenso nicht die Ausgaben für die gemietete airbnb-Wohnung in den Bergen.

Das völlig freie Konzept des Mobile Workings – und damit die steuerliche Absetzbarkeit derartiger Arbeitsplätze – wurde (noch?) nicht zur Gänze umgesetzt. Daher müssen steuerrechtlich begünstigte Homeoffice-Worker*innen weiterhin in der (wohlgemerkt: nicht in ihrer) Wohnung arbeiten – hierzu lässt die Gesetzgebung Großzügigkeit walten: „Wohnung“ umfasst auch den Nebenwohnsitz oder die Wohnung naher Angehöriger oder Lebensgefährt*innen.

Zählung der Homeoffice-Tage durch Betrieb Voraussetzung für Absetzbarkeit

Und Absetzbarkeit gibt es nur, wenn Arbeitgeber*innen die Homeoffice-Tage zählen und diese gezählten Tage dann auch auf dem Jahreslohnzettel ausweisen. Ja leider, Sie lesen richtig, auch wenn es nur darum geht, dass die Arbeitnehmer*innen in der Arbeitnehmerveranlagung Werbungskosten iZm der Homeoffice-Tätigkeit geltend machen möchten. Sogar wenn Arbeitnehmer*innen von Arbeitgeber*innen keine Homeoffice-Pauschale erhalten, ist die Information des Finanzamts durch die Arbeitgeber*innen Voraussetzung für Begünstigungen der Arbeitnehmer*innen. Der Gesetzgebung „erscheint dies zumutbar“, da ja die Homeoffice-Möglichkeit an sich durch eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen geregelt und daher seitens der Arbeitgeber*innen überwacht und damit dokumentiert werden muss.

Aber erst wenn mindestens 26 Homeoffice-Tage pro Kalenderjahr vorliegen, können sich Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen überhaupt mit dem Homeoffice-Pauschale beschäftigen. Und Arbeitnehmer*innen dürfen beginnen, „ergonomisch geeignetes Mobiliar“ zu finden, das man steuerlich absetzen kann.

Mehr Infos dazu gibt es auch hier: https://www.personalverrechnung-kunesch.at/web/

Empfehlung

Homeoffice Allround
7 Schwerpunkt-Webinare zu den wichtigsten Fragen aus Arbeitsrecht, Lohnverrechnung & Personalmanagement

Das umfassende Know-How zu Homeoffice-Vereinbarungen und Co.: In 120 Minuten erhalten Sie alle relevanten Infos zum Homeoffice für Ihre betriebliche Praxis

  Details

von Monika Kunesch

Der Linde Verlag ist tätig im Bereich Recht, Wirtschaft und Steuern. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf dem Steuerrecht. Erfahren Sie hier mehr über die Verlagsgeschichte, die Programmstruktur und die Kooperationspartner des Hauses.