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Die Arbeitsplatzpauschale oder: Die Homeoffice-Pauschale für Unternehmer ist da

(Bild: © iStock/nadia_bormotova) (Bild: © iStock/nadia_bormotova)

Ab 2022 ist eine Homeoffice-Pauschale auch im betrieblichen Bereich möglich: eine Arbeitsplatzpauschale. Diese wurde nun auch veröffentlicht und ist in Teilen mit der Homeoffice-Pauschale ident. Dies aber nur, wenn es sich um Nebenerwerbstätigkeiten handelt.

Die Arbeitsplatzpauschale soll es auch für Unternehmer möglich machen, eine Homeoffice-Pauschale, ähnlich wie bei Nichtselbständigen, für wohnraumbezogene betriebliche Aufwendungen geltend zu machen. Weitere Aufwendungen dürfen, wenn die Pauschale angesetzt wird, nicht abgesetzt werden. Die Regelung für die Arbeitsplatzpauschale ist, im Gegensatz zur Homeoffice-Pauschale, unbefristet gültig.

Die Arbeitsplatzpauschale ist in zwei Varianten ausgestaltet und umfasst lediglich wohnraumbezogene Aufwendungen. Arbeitsmittel können daneben geltend gemacht werden.

Handelt es sich bei den betrieblichen Einkünften um einen Nebenerwerb, so ist die Arbeitsplatzpauschale wie die Homeoffice-Pauschale, inkl. der Bestimmungen über ergonomisches Mobiliar, anzuwenden und beträgt pro Jahr 300,- Euro. Ein Nebenerwerb liegt dann vor, wenn es andere aktive Einkünfte (unselbständige Einkünfte oder Einkünfte gem. §§21-23 EStG) gibt, die 11.000,- Euro pro Jahr übersteigen und dafür ein anderer Raum zur Verfügung gestellt wird.

Liegt eine Haupterwerbstätigkeit vor, so beträgt die Arbeitsplatzpauschale 1.200,- Euro pro Jahr.

Bei Rumpfwirtschaftsjahren ist pro Monat ein Zwölftel anzusetzen. Bei Mischtätigkeiten, die sowohl eine Homeoffice- als auch eine Arbeitsplatzpauschale begründen könnten, darf die Pauschale nur einmal und nicht aufgeteilt angesetzt werden.

Liegen mehrere Betriebe vor, so ist die Arbeitsplatzpauschale nach den Betriebseinnahmen aufzuteilen.

Die Arbeitsplatzpauschale wirkt weder auf die Basis-, noch auf die Kleinunternehmerpauschalierung gem. §17 EStG kürzend.

Mag. Stefan Schuster, LL.M. MBA MSc ist Leiter des Accounting Center of Expertise, Taxes & Investment-Management der A1 Österreich, Lead Group Mobility Management der A1 Group und Steuerberater in Wien.