Quelle: Parlamentskorrespondenz Nr. 174 vom 22. 2. 2021.
In der Sitzung vom 22. 2. 2021 hat der Finanzausschuss steuerliche Homeoffice-Regelungen und Kostenzuschüsse für Corona-Tests in Betrieben auf den Weg gebracht. Darüber hinaus wurde ein Steuerpaket mit Verlängerung von coronabedingten Steuermaßnahmen beschlossen.
Der Finanzausschuss hat am 22. 2. 2021 den steuerrechtlichen Teil des Homeoffice-Pakets auf den Weg gebracht. Neben einem Anrechnungsbetrag von bis zu 300 € jährlich bei einer Anschaffung ergonomischer Einrichtung, die unter bestimmten Voraussetzungen als Werbungskosten geltend gemacht werden können, soll es etwa auch die Möglichkeit einer Homeoffice-Pauschale geben, wonach vom Arbeitgeber für höchstens 100 Tage im Kalenderjahr bis zu drei Euro pro Homeoffice-Tag nicht steuerbar ausbezahlt werden können. Die Regelungen sollen vorerst bis zum Jahr 2023 gelten. Außerdem ist aufgrund des Fortdauerns der Pandemie geplant, die vorgenommenen Steuerstundungen bis 30. 6. 2021 weiter zu verlängern.
Eingebaut wurden die Homeoffice-Regelungen und die Verlängerung der Steuerstundungen per Abänderungsantrag in ein von den Koalitionsparteien beantragtes Gesetzespaket, das eine Verlängerung verschiedener steuerrechtlicher Sonderregelungen bis Ende Juni dieses Jahres bringt. Der ursprüngliche Initiativantrag (1241/A) betrifft etwa die weitere Gewährung des Pendlerpauschale sowie die steuerfreie Behandlung von Zulagen und Zuschlägen trotz Telearbeit, Quarantäne oder Kurzarbeit. Pauschale Reiseaufwandsentschädigungen sollen weiterhin an Sportler, Schiedsrichter und Sportbetreuer steuerfrei ausbezahlt werden können, wenn wegen COVID-19 keine Einsatztage stattfinden. Die Befreiung von Gebühren im Zusammenhang mit Veranstaltungen soll ebenso verlängert werden wie die Sonderregelungen im Zusammenhang mit abgabenrechtlichen bzw finanzstrafrechtlichen Amtshandlungen. Schließlich sollen Sonderregelungen im Zusammenhang mit der Steuerbefreiung von Ethanol verlängert werden, um die Herstellung von Desinfektionsmitteln zu vereinfachen. Außerdem wird zur Investitionsprämie die Frist etwa für erste Bestellungen, Lieferungen oder Anzahlungen um drei Monate bis 31. 5. 2021 verlängert.
Außerdem brachten die Abgeordneten Kostenzuschüsse für Corona-Tests in Betrieben auf den Weg (1264/A). Auch zu dieser Vorlage gab es im Ausschuss einen Abänderungsantrag, der ua umfasst, dass Betriebe diese Testungen auch für betriebsfremde Personen wie Angehörige oder KundInnen durchführen können. Die entsprechende Richtlinie werde bis Ende dieser Woche fertiggestellt. Pro durchgeführtem Test sollen die Betriebe 10 € Zuschuss – vorerst befristet bis 30. 6. – bekommen. Es werde ein gewisses Minimum an Testungen vorausgesetzt, aber keine Obergrenze für die Anzahl an Testungen geben.
Quelle: Parlamentskorrespondenz Nr. 174 vom 22. 2. 2021.
In der Sitzung vom 22. 2. 2021 hat der Finanzausschuss steuerliche Homeoffice-Regelungen und Kostenzuschüsse für Corona-Tests in Betrieben auf den Weg gebracht. Darüber hinaus wurde ein Steuerpaket mit Verlängerung von coronabedingten Steuermaßnahmen beschlossen.
Der Finanzausschuss hat am 22. 2. 2021 den steuerrechtlichen Teil des Homeoffice-Pakets auf den Weg gebracht. Neben einem Anrechnungsbetrag von bis zu 300 € jährlich bei einer Anschaffung ergonomischer Einrichtung, die unter bestimmten Voraussetzungen als Werbungskosten geltend gemacht werden können, soll es etwa auch die Möglichkeit einer Homeoffice-Pauschale geben, wonach vom Arbeitgeber für höchstens 100 Tage im Kalenderjahr bis zu drei Euro pro Homeoffice-Tag nicht steuerbar ausbezahlt werden können. Die Regelungen sollen vorerst bis zum Jahr 2023 gelten. Außerdem ist aufgrund des Fortdauerns der Pandemie geplant, die vorgenommenen Steuerstundungen bis 30. 6. 2021 weiter zu verlängern.
Eingebaut wurden die Homeoffice-Regelungen und die Verlängerung der Steuerstundungen per Abänderungsantrag in ein von den Koalitionsparteien beantragtes Gesetzespaket, das eine Verlängerung verschiedener steuerrechtlicher Sonderregelungen bis Ende Juni dieses Jahres bringt. Der ursprüngliche Initiativantrag (1241/A) betrifft etwa die weitere Gewährung des Pendlerpauschale sowie die steuerfreie Behandlung von Zulagen und Zuschlägen trotz Telearbeit, Quarantäne oder Kurzarbeit. Pauschale Reiseaufwandsentschädigungen sollen weiterhin an Sportler, Schiedsrichter und Sportbetreuer steuerfrei ausbezahlt werden können, wenn wegen COVID-19 keine Einsatztage stattfinden. Die Befreiung von Gebühren im Zusammenhang mit Veranstaltungen soll ebenso verlängert werden wie die Sonderregelungen im Zusammenhang mit abgabenrechtlichen bzw finanzstrafrechtlichen Amtshandlungen. Schließlich sollen Sonderregelungen im Zusammenhang mit der Steuerbefreiung von Ethanol verlängert werden, um die Herstellung von Desinfektionsmitteln zu vereinfachen. Außerdem wird zur Investitionsprämie die Frist etwa für erste Bestellungen, Lieferungen oder Anzahlungen um drei Monate bis 31. 5. 2021 verlängert.
Außerdem brachten die Abgeordneten Kostenzuschüsse für Corona-Tests in Betrieben auf den Weg (1264/A). Auch zu dieser Vorlage gab es im Ausschuss einen Abänderungsantrag, der ua umfasst, dass Betriebe diese Testungen auch für betriebsfremde Personen wie Angehörige oder KundInnen durchführen können. Die entsprechende Richtlinie werde bis Ende dieser Woche fertiggestellt. Pro durchgeführtem Test sollen die Betriebe 10 € Zuschuss – vorerst befristet bis 30. 6. – bekommen. Es werde ein gewisses Minimum an Testungen vorausgesetzt, aber keine Obergrenze für die Anzahl an Testungen geben.