OGH: Kein individueller Kündigungsschutz wegen COVID 19 Kurzarbeit
Aus den Bestimmungen des § 37b AMSG iVm den Regelungen der Sozialpartner‑Corona-Kurzarbeitsvereinbarung ergibt sich keine Unwirksamkeit einer während der Kurzarbeit oder der anschließenden Behaltefrist ausgesprochenen Kündigung.
Pandemiebedingte Mietzinsbefreiungen: Erste Rechtsprechung des OGH
In seiner Entscheidung vom 21.10.2021 zu 3 Ob 78/21y beschäftigt sich der OGH erstmalig mit der Frage nach dem Anwendungsbereich von § 1104 ABGB auf Zeiträume, in welchen Bestandobjekte aufgrund COVID-19 bedingter Einschränkungen unbenutzbar waren.
Staatliche Unterstützungsleistungen und COVID-19-bedingte Mietzinsminderungen
Vom Umsatz- und Verlustersatz bis hin zu Fixkostenzuschüssen – diverse staatliche Maßnahmen sollen die wirtschaftlichen Einbußen aufgrund der Maßnahmen im Zusammenhang mit COVID-19 mindern. Vermieter, die wegen Betriebsschließungen keine Mietzinse lukrieren, wollen nun auf diese staatlichen Unterstützungsleistungen ihrer Mieter zugreifen.
COVID-19: Insolvenzverdachtsfall – was nun?
Aufgrund der erst kürzlich in Kraft getretenen COVID-19-Notmaßnahmenverordnung sehen sich viele Unternehmen mit einem weiteren „harten“ Lockdown konfrontiert. Unternehmen sind gut beraten, laufend sowohl die eigene wirtschaftliche Situation zu beurteilen als auch die Bonität der Geschäftspartner im Auge zu behalten.
Die Fortbestehensprognose im Lichte des 4. COVID 19 Gesetzes
Mit dem 4. COVID‑19‑Gesetz wurde die Insolvenzantragspflicht bei Erfüllung des Überschuldungstatbestandes nach § 67 IO bis 30.6.2020 ausgesetzt. Ist der Schuldner bei Ablauf des 30.6.2020 überschuldet, so hat er die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber innerhalb von 60 Tagen nach Ablauf des 30.6.2020 oder 120 Tage nach Eintritt der Überschuldung, je nachdem, welcher Zeitpunkt später endet, zu beantragen.
COVID-19: Sonderregelung für Arbeitsunfälle im Homeoffice
Durch den Ausbruch des Coronavirus Sars-CoV-2 und die dadurch ausgelöste weltweite Covid-19-Pandemie wurde das Arbeiten von zu Hause aus – auch Homeoffice oder Telearbeit genannt – österreichweit zum Massenphänomen. Diesbezüglich stellt sich auch die Frage, wie Unfälle im Homeoffice zu beurteilen sind.