Neuerungen bei grenzüberschreitendem Homeoffice
Seit Beginn der COVID-19-Pandemie ist Homeoffice aus dem Arbeitsalltag nicht mehr wegzudenken. Besonders im grenzüberschreitenden Bereich kann die Tätigkeit eines Arbeitnehmers im Homeoffice allerdings sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer weitreichende Konsequenzen haben. Neben der potenziellen Begründung eines Besteuerungsrechtes für den Arbeitgeber bzw. den Arbeitnehmer kann sich bei überwiegender Tätigkeit im Homeoffice auch die SV-Zuständigkeit ändern. Nachfolgend ein kurzer Überblick über die geltenden Regelungen sowie die kürzlich veröffentlichten Neuerungen:
CORONAVIRUS | Jänner-Update zu COVID-19-Hilfsmaßnahmen
Bei den seit März 2020 laufenden staatlichen COVID-19-Unterstützungen und Fördermaßnahmen für pandemiegeschädigte Unternehmen dürfte es zwar zu keinen Neuauflagen oder Verlängerungen von Maßnahmen bzw Förderzeiträumen mehr kommen. Und auch die div. temporären steuerlichen Maßnahmen haben ein Ablaufdatum. Nichtsdestotrotz gibt es zu einzelnen Förderinstrumenten noch immer Nachjustierungen und Klarstellungen. Auch werden uns die verschiedenen Instrumente aufgrund von nachträglichen Prüfungen noch längere Zeit beschäftigen. Um daher auch weiterhin den Überblick zu bewahren, möchten wir Ihnen auch im Rahmen unseres Jänner-Newsletters 2023 wieder ein Update über aktuelle Entwicklungen geben.
Beendigung der Corona-Sonderregelung mit Deutschland
Das BMF über das Auslaufen der Konsultationsvereinbarung mit Deutschland iVm der Corona-Pandemie informiert. Die Vereinbarung über pandemiebedingte Ausnahmen wird mit 30. Juni 2022 beendet.
März-Update zu COVID-19-Hilfsmaßnahmen
Die staatlichen COVID-19-Unterstützungen und Fördermaßnahmen für pandemiegeschädigte Unternehmen sind nach wie vor in Geltung (insb. div. Zuschüsse durch die COFAG für Zeiträume bis März 2022). Dabei kommt es bei einzelnen Instrumenten jedoch immer wieder zu Abänderungen, Nachjustierungen und Klarstellungen. Um auch weiterhin den Überblick zu bewahren, möchten wir Ihnen auch im Rahmen unseres März-Newsletters wieder ein Update über aktuelle Entwicklungen geben.
Erneuerung der Risikoatteste bis Mitte April nötig
Vor dem 1. April 2022 ausgestellte COVID-19-Risikoatteste, die u.a. zur Arbeitsfreistellung berechtigten, sind in der ersten Aprilhälfte zu erneuern. Die entsprechende gesetzliche Änderung wurde nunmehr (§735 Abs 3e ASVG) veröffentlicht.
Verlängerung der Sonderbetreuungszeit für das restliche Schuljahr
Mit der entsprechenden Verordnung wurde nun die Sonderbetreuungszeit bis zum derzeit möglichen maximalen Zeitraum verlängert.
OGH bestätigt: Am „Maskentragen“ geübte Kritik ist keine „Weltanschauung“ iSd GlBG
Es sei Sache der Partei, die sich auf eine Diskriminierung aufgrund der Weltanschauung stützt, ein entsprechendes, substanziiertes Vorbringen zu erstatten. Dies sei die Klägerin trotz ausdrücklichen Einwandes der Beklagten und trotz gerichtlicher Erörterung schuldig geblieben.
Am Punkt #68 mit Helena Neuner – 2 Jahre Pandemie: Rechtsprechung zu Mietzinsminderungsansprüchen im Zusammenhang mit COVID-19
Die Corona-Pandemie zeitigt Auswirkungen auf Mietzinsminderungsansprüche. Mediale Berichterstattung und die ersten Klagen – sowohl von Mietern, die bereits bezahlten Bestandzins zurückforderten als auch von Vermietern, die zurückbehaltenen Bestandzins (und Räumung) forderten – ließen nicht lange auf sich warten. Mit Ende 2020 wurden die ersten Urteile der Bezirksgerichte gefällt, Ende 2021 folgte der OGH. Was wir basierend auf den Urteilen wissen und was wir noch immer nicht wissen erklärt Mag. Helena Neuner, (noch) Rechtsanwaltsanwärterin im Team Real Estate/M&A bei E+H in Wien.
Verlängerung der steuerfreien Corona-Prämie
Etwas überraschend ist es nun doch passiert: das Revival der Corona-Prämie. Was 2020/21 möglich war, geht auch 2021/22. Aufzupassen ist auf die entsprechende Dokumentation und den Auszahlungszeitpunkt.
OGH: Kein individueller Kündigungsschutz wegen COVID 19 Kurzarbeit
Aus den Bestimmungen des § 37b AMSG iVm den Regelungen der Sozialpartner‑Corona-Kurzarbeitsvereinbarung ergibt sich keine Unwirksamkeit einer während der Kurzarbeit oder der anschließenden Behaltefrist ausgesprochenen Kündigung.
Verlängerung der Freistellung von Risikopatienten
Mittels Verordnung wird die Möglichkeit der bezahlten Freistellung von Risikopatienten mittels COVID-19-Attests bis 31. März 2022 verlängert. Geändert haben sich jedoch die Bedingungen für ein derartiges Attest.
BMF: Verlängerung verfahrensrechtlicher Erleichterungen
Das BMF hat zwei Verordnungen erlassen, welche die erleichterte Einbringung von Zahlungserleichterungen bis 30. Juni 2022 verlängern.