Gebäudeerrichtung durch GmbH und anschließende Vermietung an den Geschäftsführer
Im vorliegenden Erkenntnis hatte das BFG unter anderem über die Gewährung des Vorsteuerabzuges für die Nutzungsüberlassung eines Gebäudes, welches die beschwerdeführende GmbH errichtet hatte und das sie in der Folge an den Alleingesellschafter und Geschäftsführer der Bf vermietet hat, zu entscheiden. Weiters war im Beschwerdefall strittig, ob die von der Bf geltend gemachten Herstellungskosten des Gebäudes als Betriebsausgaben abgezogen werden können.





























