Kategorie: Wirtschaft

Wirtschaft

Einbringung eines Hoheitsbetriebs und Firmenwert

Auf die als Sacheinlage zu wertende „Einbringung“ eines Hoheitsbetriebs in eine Kapitalgesellschaft ist der Tauschgrundsatz des § 6 Z 14 b EStG anzuwenden, die eingelegten Wirtschaftsgüter sind mit dem gemeinen Wert zu bewerten. Der im Hoheitsbetrieb entstandene „originäre“ Mehrwert (= Firmenwert) stellte bei der einbringenden Stadtgemeinde kein aktivierungsfähiges Wirtschaftsgut dar.

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UStR-Wartungserlass 2017 in Begutachtung

Der Begutachtungsentwurf zum UStR-Wartungserlass 2017 wurde auf der Website des BMF veröffentlicht. Schwerpunkt des Entwurfs ist die Einarbeitung des AbgÄG 2016 (zB der neue Grundstücksbegriff oder die kurzfristige Vermietung) und aktueller höchstgerichtlicher Rechtsprechung. Die Begutachtungsfrist endet am 14. 11. 2017.

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Bausparprämie 2018

Gemäß § 108 Abs 1 EStG beträgt die Höhe der Bausparprämie für das Kalenderjahr 2018 1,5 % der prämienbegünstigt geleisteten Bausparkassenbeiträge (Erlass des…