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Der Ausbildungskostenrückersatz wird immer mehr zum Streitthema. Unternehmen investieren in die Ausbildung ihrer Mitarbeiter:innen, um langfristig von deren Know-How zu profitieren. Wechseln Mitarbeiter:innen das Unternehmen stellt sich die Frage, ob man die Ausbildungskosten zurückfordern kann. Dabei stellen sich zahlreiche Fragen: Was ist eine Ausbildung? Wie vereinbart man den Kostenrückersatz rechtskonform? Wie ist das Verhältnis von § 11b AVRAG zu § 2d AVRAG? Wie lautet die Spruchpraxis des OGH? Das und vieles mehr beantwortet Dr. Alexander Lamplmayr von Bruckmüller Rechtsanwälte im Gespräch mit Patrick Stummer vom Linde Verlag.