X
Digital
Wirtschaft

Airbnb & Co. – Ortstaxe könnte in OÖ gesammelt abgeführt werden

614717588

Das im Februar in Kraft tretende neue oö. Tourismusgesetz verpflichtet Vermietungsplattformen wie Airbnb, der Behörde Auskünfte über ihre Vermieter und deren Unterkünfte zu geben. Die Ortstaxe könnte über die Plattform gesammelt abgeführt werden. Schwieriger dürfte es hingegen bei den Steuern werden. Hier ist kein automatischer Informationsfluss vorgesehen.

Linz (APA/red) – Üblicherweise hat der Gast die Ortstaxe an den Vermieter zu zahlen, der sie dann an die Gemeinde abführt. Hier steht als Möglichkeit derzeit im Raum, dass Airbnb und Co. das für ihre Vermieter erledigen könnten, wie die „Oberösterreichischen Nachrichten“ berichtet haben. Dazu laufen Gespräche. Allerdings: Sollte die Ortstaxe deutlich unter den Erwartungen bleiben, will das Land den Druck auf die Plattformen erhöhen, ihr die Namen der Quartiergeber bekannt zu geben.

Bleibt noch die Frage der Steuern – konkret, ob die Finanzbehörden für die Berechnung von Umsatz- und Einkommenssteuer auf die gemeldeten Daten über Airbnb-Vermieter zugreifen können.

Kein automatischer genereller Datenaustausch zwischen Finanzamt und Gemeinde

Hier unterliegen die Gemeinden wie alle anderen Abgabenbehörden, einer Geheimhaltungspflicht. Aber die Kommunen dürfen Akteninhalte weitergeben, wenn es der Durchführung eines Abgaben-, Monopol- oder Finanzstrafverfahrens dient, hieß es dazu auf Anfrage beim Land Oberösterreich unter Hinweis auf die Bundes-Abgabenregelung.

Die Gemeinde müsse demnach einen Ausgleich zwischen den Interessen des Abgabepflichtigen an der Geheimhaltung seiner Verhältnisse und jenen der Öffentlichkeit, dass Steuern gezahlt werden, herstellen. In der Praxis bedeutet das: Fragt ein Finanzamt bei einer Gemeinde an, ob eine konkrete Person als Quartiergeber tätig ist und wie hoch die entrichtete Ortstaxe war, darf die Gemeinde diese Auskunft erteilen. Ein automatischer genereller Datenaustausch kann aber nicht erfolgen.

Der Linde Verlag ist tätig im Bereich Recht, Wirtschaft und Steuern. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf dem Steuerrecht. Erfahren Sie hier mehr über die Verlagsgeschichte, die Programmstruktur und die Kooperationspartner des Hauses.