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UStR-Wartungserlass 2017 in Begutachtung

Der Begutachtungsentwurf zum UStR-Wartungserlass 2017 wurde auf der Website des BMF veröffentlicht. Schwerpunkt des Entwurfs ist die Einarbeitung des AbgÄG 2016 (zB der neue Grundstücksbegriff oder die kurzfristige Vermietung) und aktueller höchstgerichtlicher Rechtsprechung (zB im Zusammenhang mit steuerfreien Bildungsleistungen). Die Begutachtungsfrist endet am 14. 11. 2017.

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