BMF: Steuersenkung bei Nächtigungen auf 10 % fix
(APA/red) – Das BMF hat am 15. 1. 2018 Wert auf die Feststellung gelegt, dass die angekündigte Senkung der Mehrwertsteuer auf Übernachtungen im Tourismus von 13 % auf 10 % „fix“ sei. Umgesetzt werde das Vorhaben noch heuer, betonte das Ministerium gegenüber der APA.
BMF: Steuersenkung bei Nächtigungen auf 10 % fix
(APA/red) – Das BMF hat am 15. 1. 2018 Wert auf die Feststellung gelegt, dass die angekündigte Senkung der Mehrwertsteuer auf Übernachtungen im Tourismus von 13 % auf 10 % „fix“ sei. Umgesetzt werde das Vorhaben noch heuer, betonte das Ministerium gegenüber der APA.
Arbeitsprogramm der neuen österreichischen Bundesregierung
Das Regierungsprogramm für die 26. Gesetzgebungsperiode des Nationalrats (2017 – 2022) der heute angelobten, neuen österreichischen Bundesregierung unter Kanzler Sebastian Kurz und Vizekanzler Heinz-Christian Strache mit dem Titel „Zusammen. Für Österreich“ steht ab sofort auf der Internetseite des Bundeskanzleramtes zum Download zur Verfügung.
Steuerquote in Österreich mit 42,9 % fünfthöchste in der EU
Die Steuerquote in der EU ist 2016 gegenüber dem Jahr davor von 39,7 % auf 40 % gestiegen. In der Eurozone sieht es noch düsterer aus, hier betrug der Durchschnittswert 41,3 %. Österreich lag laut den jüngsten Daten von Eurostat trotz der Steuerreform 2015/2016 immer noch im europäischen Spitzenfeld der fiskalen Belastung, und zwar mit 42,9 % gemeinsam mit Italien auf Rang 5.
Aktien als notwendiges Betriebsvermögen
Was als Betriebsvermögen anzusehen ist, wird im Gesetz nicht näher bestimmt. Zum notwendigen Betriebsvermögen gehören alle Wirtschaftsgüter, die objektiv erkennbar dem Betrieb zu dienen bestimmt sind. Dabei sind Zweckbestimmung des Wirtschaftsguts, Besonderheiten des Betriebs und des Berufszweigs des Steuerpflichtigen (hier: Druckservice, Einzelunternehmen) sowie die Verkehrsauffassung maßgebend.
KESt-Befreiungserklärung bei land- und forstwirtschaftlichem Betrieb
Erzielt eine Körperschaft öffentlichen Rechts bei einer Betätigung außerhalb eines unbeschränkt steuerpflichtigen Betriebs gewerblicher Art Einkünfte, sind diese zwar grundsätzlich nicht körperschaftsteuerbar, mit insoweit angefallenen Einkünften aus Kapitalvermögen unterliegt sie allerdings der inländischen beschränkten Körperschaftsteuerpflicht in Form des KESt-Abzugs.
Arbeitsprogramm der neuen österreichischen Bundesregierung
Das Regierungsprogramm für die 26. Gesetzgebungsperiode des Nationalrats (2017 – 2022) der heute angelobten, neuen österreichischen Bundesregierung unter Kanzler Sebastian Kurz und Vizekanzler Heinz-Christian Strache mit dem Titel „Zusammen. Für Österreich“ steht ab sofort auf der Internetseite des Bundeskanzleramtes zum Download zur Verfügung.
Einbringung eines Hoheitsbetriebs und Firmenwert
Auf die als Sacheinlage zu wertende „Einbringung“ eines Hoheitsbetriebs in eine Kapitalgesellschaft ist der Tauschgrundsatz des § 6 Z 14 b EStG anzuwenden, die eingelegten Wirtschaftsgüter sind mit dem gemeinen Wert zu bewerten. Der im Hoheitsbetrieb entstandene „originäre“ Mehrwert (= Firmenwert) stellte bei der einbringenden Stadtgemeinde kein aktivierungsfähiges Wirtschaftsgut dar.
Steuerquote in Österreich mit 42,9 % fünfthöchste in der EU
Die Steuerquote in der EU ist 2016 gegenüber dem Jahr davor von 39,7 % auf 40 % gestiegen. In der Eurozone sieht es noch düsterer aus, hier betrug der Durchschnittswert 41,3 %. Österreich lag laut den jüngsten Daten von Eurostat trotz der Steuerreform 2015/2016 immer noch im europäischen Spitzenfeld der fiskalen Belastung, und zwar mit 42,9 % gemeinsam mit Italien auf Rang 5.
Aktien als notwendiges Betriebsvermögen
Was als Betriebsvermögen anzusehen ist, wird im Gesetz nicht näher bestimmt. Zum notwendigen Betriebsvermögen gehören alle Wirtschaftsgüter, die objektiv erkennbar dem Betrieb zu dienen bestimmt sind. Dabei sind Zweckbestimmung des Wirtschaftsguts, Besonderheiten des Betriebs und des Berufszweigs des Steuerpflichtigen (hier: Druckservice, Einzelunternehmen) sowie die Verkehrsauffassung maßgebend.
KESt-Befreiungserklärung bei land- und forstwirtschaftlichem Betrieb
Erzielt eine Körperschaft öffentlichen Rechts bei einer Betätigung außerhalb eines unbeschränkt steuerpflichtigen Betriebs gewerblicher Art Einkünfte, sind diese zwar grundsätzlich nicht körperschaftsteuerbar, mit insoweit angefallenen Einkünften aus Kapitalvermögen unterliegt sie allerdings der inländischen beschränkten Körperschaftsteuerpflicht in Form des KESt-Abzugs.
Einbringung eines Hoheitsbetriebs und Firmenwert
Auf die als Sacheinlage zu wertende „Einbringung“ eines Hoheitsbetriebs in eine Kapitalgesellschaft ist der Tauschgrundsatz des § 6 Z 14 b EStG anzuwenden, die eingelegten Wirtschaftsgüter sind mit dem gemeinen Wert zu bewerten. Der im Hoheitsbetrieb entstandene „originäre“ Mehrwert (= Firmenwert) stellte bei der einbringenden Stadtgemeinde kein aktivierungsfähiges Wirtschaftsgut dar.