BFG: Mitwirkungspflicht an der Sachverhaltsdarstellung
Die Bedeutung der mündlichen Verhandlung besteht ua gerade darin, dass im Rahmen der mündlichen Verhandlung den Parteien umfassend zu den bisherigen Beweisergebnissen Gehör eingeräumt werden kann (VwGH 14. 9. 2017, Ra 2016/15/0015).
BFG: Aktuelle verfahrensrechtliche Entscheidungen
Gemäß § 28 Abs 1 VwGVG hat das Verwaltungsgericht die Rechtssache durch Erkenntnis zu erledigen, sofern die Beschwerde nicht zurückzuweisen oder das Verfahren einzustellen ist. Gemäß § 31 Abs 1 VwGVG erfolgen die Entscheidungen und Anordnungen durch Beschluss, soweit nicht ein Erkenntnis zu fällen ist. Die Entscheidung über die Verfahrenseinstellung ist daher in der Rechtsform des Beschlusses zu treffen.
BFG: Einbringung einer Beschwerde durch Steuerberater ohne Hinweis auf Vertretung oder Bevollmächtigung
Soll eine Beschwerde nicht im eigenen Namen, sondern als Vertreter erhoben werden, so muss dies entsprechend erklärt werden. Wird im Betreff einer Beschwerde der Name und die Steuernummer jener Person angegeben, an die der angefochtene Bescheid ergangen ist, stellt dies allein weder eine Berufung auf eine Bevollmächtigung dar noch lässt dies zwingend darauf schließen, dass für diese Person eingeschritten wird.
Bankenaufsichtsreform in Begutachtung geschickt
Durch die geplante Reform der Finanzmarktaufsicht soll die geteilte Bankenaufsicht zwischen FMA und OeNB beseitigt werden. Zukünftig sollen sämtliche Aufsichtsaktivitäten in allen Sektoren des Finanzmarktes von einer verantwortlichen Stelle – der FMA – gesteuert und durchgeführt werden, dies ab 1. 1. 2020.
Neuorganisation der Bundesfinanzverwaltung: In Begutachtung versendet
Am 10. 4. 2019 wurde das Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Schaffung eines Amtes für Betrugsbekämpfung und das Bundesgesetz über die personellen Maßnahmen aufgrund der Modernisierung der Steuer- und Zollverwaltung erlassen wird, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010 aufgehoben wird und 66 weitere Gesetze geändert werden, in Begutachtung versendet.
BFG: Bescheidzustellung bei Wegfall der organschaftlichen Vertretung infolge Vollbeendigung einer gelöschten GmbH
Die Löschung gemäß § 40 Abs 1 FBG sowie die im Firmenbuch gemäß § 39 Abs 2 FBG einzutragende Auflösung gelten zwar nur als deklarativ und führen grundsätzlich nicht zur Vollbeendigung der Gesellschaft.
Aussetzung der Einhebung (§ 212a BAO)
Die Anträge auf Aussetzung der Einhebung waren von der belangten Behörde aufgrund der zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits erledigten Bescheidbeschwerden (somit mangels Abhängigkeit der Einhebung der Abgaben von der Erledigung einer Beschwerde) zu Recht zurückgewiesen, weshalb die Beschwerden als unbegründet abzuweisen waren.
Ermittlungspflicht bei Zweifeln am Vorliegen einer tatsächlich erfolgten Bevollmächtigung eines berufsmäßigen Parteienvertreters
Bestehen konkrete Zweifel, ob der betreffende (berufsmäßige) Parteienvertreter tatsächlich bevollmächtigt ist, so hat die Abgabenbehörde (das BFG) von Amts wegen entsprechende Ermittlungen vorzunehmen. Ein Auftrag zur Vorlage der Urkunde kann ein zielführender Erhebungsschritt sein.
Keine Säumnisbeschwerde bei Erledigung einer Anmeldung zu FinanzOnline
Eine Anmeldung nach § 3 FOnV 2006 zielt auf einen behördlichen Realakt, nämlich die Zurverfügungstellung der Zugangsmöglichkeiten zum FinanzOnline-Verfahren. Aus der Verordnung ist nicht abzuleiten,…
Wiederaufnahme des Verfahrens: Bescheidaufhebung mangels Bekanntgabe eines tauglichen Wiederaufnahmegrundes
Mit der bloßen (jegliche sachverhaltsmäßige Vergleichsgrundlagen vermissen lassenden) Würdigung, dass der Geschäftsführerbezug keinem Fremdvergleich standhalte, werden keine Umstände dargetan, die als Tatsachen oder Beweismittel neu hervorgekommen wären.
Kein Nachweis für die postalische Übermittlung einer per E-Mail dem Finanzamt übermittelten Beschwerde
Kann der steuerliche Vertreter nicht nachweisen, dass er eine dem Finanzamt per Email übermittelte Beschwerde auch auf postalischem Weg sandte, und die Beschwerde auch beim Finanzamt einlangte, so liegt mangels Eingabe noch keine Beschwerde vor, die das BFG zu behandeln hatte.
BFG: Aktuelle Rechtssätze zur BAO
Kürzlich ergangene Entscheidungen zu Verlängerungshandlung, Maßnahmenbeschwerde, Wiedereinsetzungsantrag aufgrund Veräumung einer mündlichen Verhandlung und Säumnisbeschwerde.