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BFGjournal Umgründungs­steuerrecht

Geglückte Einbringung der atypisch stillen Mitunternehmer­anteile oder Firmen­wertabschreibung

Beim entgeltlichen Erwerb hat der Erwerber die auf den jeweiligen Mitunternehmer­anteil entfallende Quote der einzelnen Wirtschafts­güter des Gesellschafts­vermögens gem § 6 Z 8 lit b EStG mit den Anschaffungs­kosten anzusetzen. Soweit die Aufwendungen des Erwerbers höher sind, bilden diese Aufwendungen zusätzliche Anschaffungs­kosten der übertragenen Anteile an den einzelnen Wirtschafts­gütern. Soweit allerdings die den Betrag des Kapital­kontos übersteigenden Aufwendungen des Erwerbers die Quote der in den einzelnen Wirtschafts­gütern enthaltenen stillen Reserven übersteigen, ist der Differenz­betrag in der Steuerbilanz aktivseitig als Ausgleichsposten einzustellen. Der Firmen­wert wird definiert als Unterschieds­betrag, um den die für die Übernahme eines Unternehmens(anteils) bewirkte Gegen­leistung den Wert der (anderen) erworbenen Wirtschafts­güter übersteigt. Ein Beitrag von Dr. Klaus Hirschler, Gottfried Sulz und Christian Oberkleiner.

Entscheidung: BFG 28. 3. 2018, RV/2100040/2018 (gem § 23 Abs 3 BFGG nicht veröffentlicht); VwGH 18. 12. 2017, 2015/15/0080
Norm: Art III, § 12 Abs 1 UmgrStG; § 6 Z 8 lit b, Z 14 lit b EStG 1988
Der ganze Artikel (BFGjournal 2018, 238) als PDF und bei Lindeonline.

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