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BFGjournal Umgründungs­steuerrecht

Abspaltung nicht begünstigten Vermögens ohne Rückwirkung

Die Übertragung einer Liegenschaft, die im Wege einer reinen Vermögens­verwaltung (Gebäudever­mietung) bewirtschaftet wird, stellt keine Übertragung eines (Teil-)Betriebs dar. Es liegt somit kein qualifiziertes Vermögen iSd § 12 Abs 2 UmgrStG vor. Ein Beitrag von Dr. Klaus Hirschler, Gottfried Sulz und Christian Oberkleiner.

Entscheidung: BFG 24. 10. 2017, RV/5100233/2013 , Revision teilweise zugelassen

Wird solches Vermögen gem § 32 UmgrStG abgespaltet, kommt die Rückwirkungsfiktion des § 6 Z 14 lit b EStG iVm § 20 Abs 2 Z 2 KStG nicht zum Tragen, sondern erfolgen der Vermögensübergang und die Aufdeckung stiller Reserven nach allgemeinen ertrag­steuerlichen Grundsätzen (= Zeitpunkt der Spaltungs­vereinbarung).

Der ganze Artikel (BFGjournal 2018, 144) als PDF und bei Lindeonline.

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