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BFGjournal Umgründungs­steuerrecht

Körperschaft­steuerrück­stellung als Passivposten bei Einbringung

Eine Körperschaft­steuerrück­stellung ist nach der Ansicht des BFG Teil der Schlussbilanz, Teil der sich daraus ergebenden Umwandlungsbilanz und mindert daher das Umwandlungs­kapital. Durch die errichtende Umwandlung verliert eine Rückstellung für nachzuzahlende Körperschaft­steuern des Rechtsvorgängers nach Ansicht der Autoren ihren bisherigen Charakter und stellt beim Rechtsnachfolger ein passives bzw negatives Wirtschafts­gut für fremde Schulden (Schulden des Rechtsvorgängers) dar. Als negatives Wirtschafts­gut mindert diese Rückstellung daher bei der nachfolgenden Einbringung das steuerliche Einbringungs­kapital gem § 15 UmgrStG. Dr. Klaus Hirschler, Gottfried Suzl und Christian Oberkleiner erklären anhand anschaulicher Grafiken im aktuellen BFGjournal die Materie.

Entscheidung: BFG 4. 5. 2017, RV/4100440/2012, Revision zugelassen
Norm: Art II, III UmgrStG; § 12 Abs 1 KStG 1988
Der ganze Artikel (BFGjournal 2018, 67) als PDF und bei Lindeonline.

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