Kategorie: News

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BFGjournal

BFG-Entscheidungen zu Gebühren und Verkehr­steuern

Das BFG befasste sich in seinen Entscheidungen ua mit Wettgebühren für Onlinewetten, der Glücksspiel­abgabe für Onlineglücksspiel und der Grund­erwerbsteuer für Erwerbsvorgänge im „gesellschaftlichen Bereich“ sowie mit den Spezialbestimmungen für die Berechnung anlässlich begünstigter Umgründungsvorgänge und den Erwerb der wirtschaftlichen Verfügungsmacht an einem Kleing­artenhaus. Ein Beitrag von Dr. Hedwig Bavenek-Weber.

BFGjournal Körperschaftsteuer

Zinsabzug iZm einem fremdfinanzierten Beteiligungs­erwerb im Konzern

Der VwGH befasste sich mit der Frage, ob die steuerliche Zurechnungsfiktion des § 9 KStG die Anwendbarkeit des Abzugsverbots des § 11 Abs 1 Z 4 KStG idF BBG 2011 iVm § 12 Abs 2 KStG im Hinblick auf Zinsen für einen fremdfinanzierten, konzernalen Beteiligungs­erwerb ausschließt. Im Ergebnis wurde dies vom VwGH verneint (Aufhebung nach Amtsrevision). Ein Beitrag von Jan Knesl, Pavel Knesl und Michael Zwick.

BFGjournal Umgründungs­steuerrecht

Geglückte Einbringung der atypisch stillen Mitunternehmer­anteile oder Firmen­wertabschreibung

Beim entgeltlichen Erwerb hat der Erwerber die auf den jeweiligen Mitunternehmer­anteil entfallende Quote der einzelnen Wirtschafts­güter des Gesellschafts­vermögens gem § 6 Z 8 lit b EStG mit den Anschaffungs­kosten anzusetzen. Soweit die Aufwendungen des Erwerbers höher sind, bilden diese Aufwendungen zusätzliche Anschaffungs­kosten der übertragenen Anteile an den einzelnen Wirtschafts­gütern. Soweit allerdings die den Betrag des Kapital­kontos übersteigenden Aufwendungen des Erwerbers die Quote der in den einzelnen Wirtschafts­gütern enthaltenen stillen Reserven übersteigen, ist der Differenz­betrag in der Steuerbilanz aktivseitig als Ausgleichsposten einzustellen. Der Firmen­wert wird definiert als Unterschieds­betrag, um den die für die Übernahme eines Unternehmens(anteils) bewirkte Gegen­leistung den Wert der (anderen) erworbenen Wirtschafts­güter übersteigt. Ein Beitrag von Dr. Klaus Hirschler, Gottfried Sulz und Christian Oberkleiner.

Die Beschwerdeführerin konnte nicht überzeugend darlegen, dass berufliche Gründe sie dazu veranlasst haben zwei Wohnsitze zu führen. (Bild: © iStock)
BFGjournal Einkommensteuer

Keine Werbungskosten bei privat veranlasster doppelter Haushaltsführung

Die Beschwerdeführerin ist Eigentümerin eines Wohnhauses in D. Dort wohnen ihre Eltern und ihr steht eine Wohnung im ersten Stock zur Verfügung. Seit April 2011 unterhält sie eine Mietwohnung in C. In der Zeit von April 2011 bis September 2013 lag ein befristetes Angestelltenverhältnis mit dem Y vor. Seit Juli 2015 hat die Beschwerdeführerin eine unbefristete Anstellung bei der X GmbH mit Dienstort C.