EuGH: Lieferung im Rahmen von Eingriffen oder Behandlungen zu therapeutischen Zwecken
Art 132 Abs 1 lit c MwStSyst-RL ist dahin auszulegen, dass er die Anwendung der in dieser Bestimmung vorgesehenen Steuerbefreiung nicht auf Leistungen beschränkt, die von Angehörigen eines durch das Recht des betreffenden Mitgliedstaats reglementierten ärztlichen oder arztähnlichen Berufs erbracht werden.
EU: Ab heute neues EU-weites System zur Beilegung von Steuerstreitigkeiten zwischen Mitgliedstaaten
Heute (1. 7. 2019) treten neue EU-Vorschriften in Kraft, die eine schnellere und wirksamere Beilegung von Steuerstreitigkeiten zwischen Mitgliedstaaten ermöglichen und so doppelt besteuerten Unternehmen und Einzelpersonen das Leben vereinfachen und Steuersicherheit bieten sollen.
EAS 3415: Homeoffice als Betriebsstätte
Übt ein in Österreich ansässiger Arbeitnehmer eines in Deutschland ansässigen Unternehmens seine Tätigkeit (auch) an seinem inländischen Wohnsitz (Homeoffice) aus, so kann dadurch für das deutsche Unternehmen eine beschränkte Steuerpflicht ausgelöst werden.
VwGH: Rechtsmittel gegen Fristverlängerungsantrag
Nach § 93 Abs 4 BAO wird „die Rechtsmittelfrist nicht in Lauf gesetzt“, wenn ein Bescheid „keine Rechtsmittelbelehrung oder keine Angabe über die Rechtsmittelfrist“ enthält oder „zu Unrecht ein Rechtsmittel für unzulässig“ erklärt. Diese Anordnung bezieht sich auf das Fehlen oder eine näher bezeichnete Fehlerhaftigkeit der in § 93 Abs 3 lit b BAO ausdrücklich vorgeschriebenen Rechtsmittelbelehrung.
OGH: Zur Übergangsbestimmung des § 281 IO idF IRÄG 2017
Gemäß § 281 IO idF IRÄG 2017 kann der Schuldner während der am 1. 11. 2017 noch nicht abgelaufenen Laufzeit des Zahlungsplans neuerlich die Abstimmung über einen Zahlungsplan und die Einleitung eines Abschöpfungsverfahrens beantragen. Das ist allerdings nicht mehr möglich, wenn Forderungen von Gläubigern bereits (teilweise) wiederaufgelebt sind.
VwGH: Hochrechnung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit
Strittig kann nicht sein, ob die während des steuerfreien Bezuges erhaltenen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit „in die Hochrechnung einzubeziehen“ sind. Dass dies nicht der Fall sein soll, ist dem Gesetz (trotz der Wiederholung des Artikels „die“) auch für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit deutlich zu entnehmen.
BFG: Zukauf von Prozentanteilen zu bestehendem Kapitalanteil
Der Gesetzgeber normiert in § 22 Abs 4 UmgrStG eine Befreiung von der Kapitalverkehrsteuer für Einbringungen iSd § 12 Abs 2 Z 3 erster Teilstrich UmgrStG wenn das zu übertragende Vermögen am Tag des Abschlusses des Einbringungsvertrages länger als zwei Jahre als Vermögen des Einbringenden besteht. Die 25%-Grenze wäre vom Gesetzgeber kaum nicht normiert worden, wenn die Befreiung auch für die Stückelung von kleinen Einbringungen gelten hätte sollen.
Die Verantwortlichkeit des Steuerberaters im Rahmen der Lohnverrechnung
Nach Ansicht der Datenschutzbehörde sind Wirtschaftstreuhänder auch im Rahmen der Tätigkeit der bloßen Lohnverrechnung als Verantwortliche iSd Art 4 Z 7 DSGVO zu beurteilen. Dies ist jedoch sowohl mit den Grundsätzen der DSGVO als auch der früheren Spruchpraxis der Behörde kaum in Einklang zu bringen.
BFG: Erfolgsaussichten einer wegen verfassungs- und unionsrechtlichen Bedenken eingebrachten Beschwerde
Schon aus Art 140 Abs 7 B-VG ergibt sich, dass selbst verfassungswidrige Normen jedenfalls anzuwenden sind. Wird in einem Beschwerdeverfahren lediglich die Verfassungswidrigkeit von Normen des Glückspielgesetzes, nicht jedoch eine Rechtsverletzung aufgrund der Anwendung dieses Gesetzes geltend gemacht, ist die Beschwerde schon aus diesem Grund als wenig erfolgversprechend anzusehen.
BFG: Kursverlust aus betrieblichen Fremdwährungskrediten
Kursverluste aus betrieblichen Fremdwährungskrediten fallen nicht unter § 27 Abs 3 EStG . Verluste aus der Konvertierung mindern den Gewinn in voller Höhe.
BFG: Mittelpunkt der Lebensinteressen und ständiger Aufenthalt in einem Drittland
Lebt die Beschwerdeführerin zusammen mit dem Vater ihrer Kinder, den sie ehestmöglich zu heiraten beabsichtigt, und den Kindern in einer gemeinsamen Wohnung in einem Drittland, liegen die engeren persönlichen Beziehungen jedenfalls in diesem Drittland.
EuGH: Ansprüche von Lehrern als Vertragsbedienstete
Nach der Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge haben Lehrer, die Vertragsbedienstete in der öffentlichen Verwaltung sind, Anspruch auf die gleiche Besoldungsstufenzulage wie verbeamtete Lehrer mit dem gleichen Dienstalter, sofern die einzige Voraussetzung für die Gewährung der Zulage darin besteht, dass eine bestimmte Dienstzeit zurückgelegt wurde.







