OFFENLEGUNG | Rechtzeitige Veröffentlichung von Jahresabschlüssen
Kapitalgesellschaften müssen ihre Jahres- und Konzernabschlüsse innerhalb von fünf Monaten aufstellen und binnen neun Monaten nach dem Bilanzstichtag an das Firmenbuchgericht übermitteln. Demgemäß sind die Abschlüsse zum 31.12.2023 nach allgemeinem Unternehmensrecht bis spätestens 30.9.2024 offenzulegen, wobei bei der Offenlegung seit 01.07.2022 besonderen Formvorschriften gefolgt werden muss.
Abgabenänderungsgesetz 2024 im Finanzausschuss
Am 24. Juni 2024 wurde dem Finanzausschuss des Nationalrats die Regierungsvorlage zum Abgabenänderungsgesetz 2024 (AbgÄG 2024) vorgelegt. Das Gesetz sieht zahlreiche durchaus positive Punkte und Initiativen vor.
UMSATZSTEUER | Wenn „Probieren geht über Studieren“ teuer wird
Um eine in der Unternehmenskette in Rechnung gestellte Vorsteuer wieder in Abzug zu bringen, müssen sämtliche rechtliche sowie auch formale Voraussetzungen erfüllt werden. Trotz ausgeführter Lieferung beziehungsweise erbrachter sonstiger Leistung und entsprechender Rechnungslegung können verschiedene Faktoren bewirken, dass für den Leistungsempfänger dennoch kein Recht auf einen (vollständigen) Vorsteuerabzug besteht. Zu unrecht beantragte Vorsteuerbeträge werden in vielen Ländern nicht als Kavaliersdelikt angesehen, sondern gehen in der Praxis zum Teil mit hohen Strafen einher. Welche Faktoren es bei der Beantragung von Vorsteuerbeträgen unbedingt zu beachten gilt und welche Folgen die unbedachte Geltendmachung sämtlicher Vorsteuerbeträge nach dem Motto „Probieren geht über Studieren“ mit sich bringen kann, erfahren Sie im nachfolgenden Beitrag.
GREEN BENEFITS | Änderungen der Sachbezugswerteverordnung für E-Autos
Die Erstattung der Kosten für das Aufladen von betrieblichen Elektrofahrzeugen beim Arbeitnehmer wird durch eine aktuelle Änderung der Sachbezugswerteverordnung rückwirkend angepasst. Die Verordnung regelt nun auch das Leasing von Ladeeinrichtungen.
Neue Liebhabereiverordnung entspannt die Immobilienbranche
Mit dem unlängst beschlossenen Bau- und Wohnpaket der Regierung ändert sich Einiges! Die Fristen der Liebhabereiverordnung für den geplanten Totalüberschuss wurden um fünf Jahre verlängert, womit die durch steigenden Zinsen und Baukosten schwierige Situation für die Immobilienbranche etwas entspannt wurde.
FINANZSTRAFRECHT I Wenn die Finanz schon eine Spur verfolgt
Im Kontext des österreichischen Steuerrechts ist der Begriff der Verfolgungshandlung gem. § 29 FinStrG von entscheidender Bedeutung für die Aufdeckung und Verfolgung von Steuerstraftaten. Eine Verfolgungshandlung umfasst dabei sämtliche Maßnahmen, die von den Finanzbehörden ergriffen werden, um mögliche steuerliche Verfehlungen zu identifizieren, zu untersuchen und gegebenenfalls zu sanktionieren. In diesem Zusammenhang spielen insbesondere Ermittlungen, Überprüfungen und Kontrollen eine wesentliche Rolle. Im weiteren Verlauf dieser Ausführungen wird genau erläutert, was konkret unter einer Verfolgungshandlung iSd § 29 FinStrG zu verstehen ist und welche Konsequenzen sie für Steuerpflichtige nach sich ziehen kann.
ABGABENVERFAHREN | Haftungsinanspruchnahme von Geschäftsführern
Die abgabenrechtliche Haftung der Geschäftsführer ist in der Praxis durchgängig ein wichtiges Thema. Dies zeigt sich insbesondere an den nahezu monatlich ergehenden Entscheidungen des Bundesfinanzgerichts. Im folgenden geben wir Ihnen einen kurzen Überblick über die abgabenrechtliche Haftung und unter welchen Umständen Vertreter, die nicht unmittelbar für die Zahlung von Steuern verantwortlich sind, für die Steuerschulden des Unternehmens haften können.
UMSATZREALISIERUNG | Umsatzsteuerrecht versus Unternehmensrecht
Wirtschaftlich schwierige Zeiten und verschiedene Interessenslagen fordern oftmals flexibles Handeln von Unternehmern. Eine kundenseitige Abnahmeverzögerung trotz auftragsgemäßer Fertigstellung und Bekanntgabe der Lieferbereitschaft, stellt den liefernden Unternehmer vor viele Herausforderungen. Was sind die Konsequenzen bei Vereinnahmung des Geldes? Ändert sich der Steuerzeitpunkt? Gibt es Besonderheiten in Bezug auf die Umsatzrealisierung?
BILANZIERUNG | Entwurf AFRAC Stellungnahme 40
Hybride Finanzinstrumente sind Finanzprodukte, die weder dem Eigenkapital noch dem Fremdkapital zuordenbar sind, da die Kapitalanlagen kombinierte Charaktereigenschaften aufweisen. Typische Beispiele für hybride Finanzprodukte sind Wandel- bzw. Optionsanleihen, Genussscheine sowie das partiarische Darlehen. Der vorliegende Entwurf für die AFRAC-Stellungnahme 40 „Bilanzierung hybrider Finanzinstrumente beim Emittenten (UGB)“ soll Kriterien für die Zuordnung in der Bilanz festlegen und die daraus folgenden Konsequenzen im Jahresabschluss nach Unternehmergesetzbuch (UGB) beurteilen.
Unternehmenswertanteile bei der neuen FlexCo
Mit 01.01.2024 steht die eine neue Gesellschaftsform für Gründungen in Österreich zur Verfügung – die flexible Kapitalgesellschaft oder abgekürzt FlexCo. Diese soll besonders für nationale und internationale Startups und Gründer interessant sein. Nun stellt sich die Frage was diese Gesellschaftsform und vor allem die neu eingeführten Unternehmenswertanteile für neu gegründete Unternehmen so interessant macht?
Veranstaltungshinweis: Lange Nacht der ASW
Nutzen Sie die Gelegenheit und informieren Sie sich direkt vor Ort über das umfassende Aus- und Weiterbildungsangebot der ASW.
Veranstaltungshinweis: JaKonf 2024
Mitte Mai findet die jährliche Konferenz zum EStG statt – dieses Jahr auch erstmals in Wien!