Kategorie: BFGjournal

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BFGjournal Umsatzsteuer

Die Errichtung einer Kapelle durch den Betreiber eines Pflegeheims ist betrieblich veranlasst

Der Betreiber eines Pflegeheims für psychisch Kranke errichtete eine Kapelle. Im vorliegenden Fall war strittig, ob die Errichtung dieser Kapelle aus betrieblichen oder privaten Motiven erfolgte. Das BFG vertritt die Auffassung, dass sie objektiv zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb bestimmt ist. Daher waren die Aufwendungen für die Kapelle abzugsfähig. Weiters zählt sie zum Unternehmen ( § 12 Abs 2 UStG), weshalb auch der Vorsteuerabzug in Bezug auf ihre Errichtungs­kosten zulässig war.

BFGjournal

Abzugsverbot und Verlustausgleichssperre beim VfGH

Der VfGH bestätigt das objektive Netto­prinzip auch in der Immobilienertrag­steuer. Verluste können jedoch nur begrenzt ausgeglichen werden: zur Gänze mit Überschüssen aus anderen Grundstücksveräußerungen oder zu 60 % mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, allenfalls verteilt auf 15 Jahre. Ein Beitrag von Prof. Dr. Reinhold Beiser von der Universität Innsbruck.

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BFGjournal Verfahrens- und Organisations­recht

Zurückweisung einer Bescheidbeschwerde bei Zustellung ohne Zustellnachweis

Da die belangte Behörde die Tatsache der Zustellung nicht nachzuweisen vermochte, war davon auszugehen, dass die beschwerdegegenständliche Erledigung der Beschwerdeführerin nicht bekannt gegeben und daher nicht wirksam wurde. Da nur Beschwerden gegen Bescheide, die Abgabenbehörden erlassen haben, zulässig sind, war die Bescheidbeschwerde mit Beschluss als unzulässig zurückzuweisen.

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BFGjournal Finanzstrafrecht

Verkürzung von Altlastenbeiträgen bei illegaler Deponie

Werden wegen des Ablagerns von Altlasten in einer konsenslosen illegalen Deponie sowohl ein Strafverfahren wegen vorsätzlicher Beeinträchtigung der Umwelt als auch ein Finanzstrafverfahren wegen Abgabenverkürzung geführt, berühren die jeweils vorgeworfenen Verfehlungen unterschiedliche Rechtsgüter, weshalb in beiden Verfahren jeweils voneinander unabhängige Strafen verhängt werden dürfen.

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BFGjournal Einkommensteuer

Hochrechnung bei Bezug von Bildungsteilzeitgeld

Das steuerfreie Bildungsteilzeitgeld gemäß § 26a AlVG stellt einen Ersatz für jenen Einkommensentfall dar, der dadurch entsteht, dass der Dienstnehmer während dessen Bezugszeitraum nur teilzeitbeschäftigt ist. Es wäre mit der Zielsetzung des § 3 Abs 2 EStG unvereinbar, Zeiträume, in denen solches Bildungsteilzeitgeld bezogen wurde, nicht zu neutralisieren und den progressionsmildernden Umstand der Steuerbefreiung zum Tragen kommen zu lassen.