Kein Mantelkauf bei gleichbleibendem faktischem Geschäftsführer
Eine wesentliche Änderung ist gegeben, wenn alle oder die überwiegende Mehrheit der Mitglieder der Geschäftsführung in einem Zug oder bei Vorliegen eines inneren Zusammenhangs sukzessive ersetzt werden. Dabei ist lediglich auf jene Personen abzustellen, die auch tatsächlich die Geschäfte führen.
Die Errichtung einer Kapelle durch den Betreiber eines Pflegeheims ist betrieblich veranlasst
Der Betreiber eines Pflegeheims für psychisch Kranke errichtete eine Kapelle. Im vorliegenden Fall war strittig, ob die Errichtung dieser Kapelle aus betrieblichen oder privaten Motiven erfolgte. Das BFG vertritt die Auffassung, dass sie objektiv zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb bestimmt ist. Daher waren die Aufwendungen für die Kapelle abzugsfähig. Weiters zählt sie zum Unternehmen ( § 12 Abs 2 UStG), weshalb auch der Vorsteuerabzug in Bezug auf ihre Errichtungskosten zulässig war.
Abzugsverbot und Verlustausgleichssperre beim VfGH
Der VfGH bestätigt das objektive Nettoprinzip auch in der Immobilienertragsteuer. Verluste können jedoch nur begrenzt ausgeglichen werden: zur Gänze mit Überschüssen aus anderen Grundstücksveräußerungen oder zu 60 % mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, allenfalls verteilt auf 15 Jahre. Ein Beitrag von Prof. Dr. Reinhold Beiser von der Universität Innsbruck.
Steuerpflicht einer Witwenpension nach dem Unfalltod des Ehegatten
Vor dem BFG war strittig, ob eine nach dem Unfalltod des Ehegatten von der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) zuerkannte Witwenpension der Lohnsteuer unterliegt oder es…
Rechnungshof kritisiert wuchernde Ausnahmeregeln bei Einkommensteuer
Der Rechnungshof hat zum wiederholten Mal den Wildwuchs von Ausnahmeregeln beim Einkommensteuerrecht kritisiert. Anstatt Steuerbegünstigungen zu reduzieren und das Steuerrecht zu vereinfachen, werden immer wieder neue Ausnahmeregeln eingeführt, bemängelt der RH in einer Follow-up-Überprüfung.
Zurückweisung einer Bescheidbeschwerde bei Zustellung ohne Zustellnachweis
Da die belangte Behörde die Tatsache der Zustellung nicht nachzuweisen vermochte, war davon auszugehen, dass die beschwerdegegenständliche Erledigung der Beschwerdeführerin nicht bekannt gegeben und daher nicht wirksam wurde. Da nur Beschwerden gegen Bescheide, die Abgabenbehörden erlassen haben, zulässig sind, war die Bescheidbeschwerde mit Beschluss als unzulässig zurückzuweisen.
Fahrtkosten im Zusammenhang mit einer Dienstfreistellung
Bei Beurlaubung eines Berufsschullehrers zwecks Absolvierung eines Kurses wird die Fortbildungsstätte nicht zur Arbeitsstätte. Die Pauschalierung der Fahrtkosten in Form der Zuerkennung des Pendlerpauschales ist somit nicht zulässig, vielmehr sind die tatsächlichen Fahrtkosten als Werbungskosten anzuerkennen.
Verkürzung von Altlastenbeiträgen bei illegaler Deponie
Werden wegen des Ablagerns von Altlasten in einer konsenslosen illegalen Deponie sowohl ein Strafverfahren wegen vorsätzlicher Beeinträchtigung der Umwelt als auch ein Finanzstrafverfahren wegen Abgabenverkürzung geführt, berühren die jeweils vorgeworfenen Verfehlungen unterschiedliche Rechtsgüter, weshalb in beiden Verfahren jeweils voneinander unabhängige Strafen verhängt werden dürfen.
Aufwendungen für Lotterien spendenbegünstigter Empfänger keine Sonderausgaben
Die Gegenleistung der Teilnahme an einer von einem begünstigten Spendenempfänger veranstalteten Lotterie ist wegen der wertvollen und attraktiven Preise keinesfalls unerheblich, sodass § 18 Abs 1 Z 8 lit b EStG nicht erfüllt wird. Darauf, ob das Los tatsächlich Gewinn bringt oder nicht, kommt es nicht an.
Hochrechnung bei Bezug von Bildungsteilzeitgeld
Das steuerfreie Bildungsteilzeitgeld gemäß § 26a AlVG stellt einen Ersatz für jenen Einkommensentfall dar, der dadurch entsteht, dass der Dienstnehmer während dessen Bezugszeitraum nur teilzeitbeschäftigt ist. Es wäre mit der Zielsetzung des § 3 Abs 2 EStG unvereinbar, Zeiträume, in denen solches Bildungsteilzeitgeld bezogen wurde, nicht zu neutralisieren und den progressionsmildernden Umstand der Steuerbefreiung zum Tragen kommen zu lassen.
Bindungswirkung im Einkommensteuerverfahren an die Liste der spendenbegünstigten Empfänger
Der Eintrag in die Liste der spendenbegünstigten Empfänger nach § 4a Abs 4 EStG, entfaltet Bindungswirkung für das Einkommensteuerverfahren des Spenders und ist im Einkommensteuerverfahren des Spenders nach § 18 Abs 1 Z 8 lit a Teilstrich 2 EStG materiellrechtliche Voraussetzung für den Spendenabzug.
Univ.-Prof. Dr. Sabine Kanduth-Kristen im BFGjournal zu Gast
Anlässlich ihres Vortrags beim 18. SWK-Steuerrechtstag sprach Dr. Sabine Kanduth-Kristen mit Dr. Angela Stöger-Frank über die Hauptwohnsitzbefreiung, die Zuzugsbegünstigung und die optimale Rechtsformwahl.