Vorzeitige Beendigung der Vermietung ohne Vorliegen von Unwägbarkeiten
Kann der Vermieter den Nachweis, dass die Vermietungstätigkeit von vornherein auf einen unbegrenzten Zeitraum geplant war, nicht erbringen und wird die Tätigkeit vorzeitig (ohne Vorliegen von Unwägbarkeiten) freiwillig beendet, so stellt die kleine Vermietung von Beginn an Liebhaberei dar.
Vorzeitige Beendigung einer kleinen Vermietung
Kann bei der Vermietung eines Einfamilienhauses der Nachweis der Vermietung bis zur Erzielung eines Gesamt-Einnahmenüberschusses nicht erbracht werden, ist bei Vorliegen eines Gesamt-Werbungskostenüberschusses im Zeitpunkt der vorzeitigen Beendigung der Vermietung von Liebhaberei auszugehen.
Gewerblicher Grundstückshandel versus vermögensverwaltende Tätigkeit
Streitgegenstand war im vorliegenden Fall die Qualifikation der Einkünfte der beschwerdeführenden Kommanditgesellschaft (KG) zu einer vermögensverwaltenden Tätigkeit, die der Vermietung und Verpachtung zuzurechnen wären bzw zu einer gewerblichen Tätigkeit in der Form des gewerblichen Grundstückhandels.
Sachbezug für die Privatnutzung eines Kraftfahrzeugs
In einem aktuellen Fall vor dem BFG, stand die Nachverrechnung eines Sachbezugs für die Privatnutzung eines arbeitgebereigenen Kraftfahrzeugs in Frage.
VwGH zur Abzugsfähigkeit eines Deutschkurses
Der VwGH sieht die Aufwendungen, die der Ehemann für den Deutschkurs seiner aus Thailand stammenden Ehefrau getätigt hat als abzugsfähig an. Wesentliche Ursache der finanziellen Belastung war nicht die Eheschließung bzw der Umzug, sondern die Gefahr der Abschiebung.
Regierung will Tabaksteuer ab 2019 nicht mehr erhöhen
Die schwarz-blaue Regierung will ab 2019 die Tabaksteuer nicht mehr erhöhen, um damit die Abgabenquote zu senken. Das Finanzministerium bestätigte auf APA-Anfrage einen entsprechenden „Die Presse“-Bericht. Am 1. April wird die Tabaksteuer damit zum letzten Mal erhöht. Die Vorgängerregierungen hatten auf Tabaksteuermodelle mit einem Erhöhungsautomatismus gesetzt.
Selbständige ärztliche Tätigkeit als Liebhaberei
Der Beschwerdeführer erzielte im Jahr 2011 einen Verlust in Höhe von ca 10.500 € aus einer selbständigen Arbeit als Arzt. Er war im Beschwerdejahr 72 Jahre alt und erkrankte in diesem Jahr. Aufgrund seiner Erkrankung konnten keine Umsätze erzielt und keine Maßnahmen zur Verbesserung der Ertragslage vorgenommen werden. Laut Aktenlage gibt es keine Indizien dafür, dass sich gerade im Beschwerdejahr herausgestellt hätte, dass die Tätigkeit nicht erfolgbringend sein könne.
Jerusalemer Kirchenstreit: Israel legt umstrittene Pläne auf Eis
Nach der Schließung der Grabeskirche in Jerusalem lenkt Israels Ministerpräsident Benjamin Netanyahu im Streit mit den Kirchen ein. Er kündigte an, ein umstrittenes Gesetzesvorhaben sowie konkrete Steuerforderungen der Stadt Jerusalem an die Kirchen auf Eis zu legen, wie sein Büro am Dienstag mitteilte.
Einmalige Versäumung einer Frist
Gemäß § 217 Abs 7 BAO sind auf Antrag des Abgabepflichtigen Säumniszuschläge insoweit herabzusetzen bzw nicht festzusetzen, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft, insbesondere insoweit bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliegt.
Bitcoin-Gewinne künftig womöglich voll zu besteuern
Derzeit sind private Bitcoin-Gewinne innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist steuerfrei, das könnte sich ändern. Das Finanzministerium denkt eine volle Besteuerung der Gewinne aus Kryptowährungen an, geht aus einem Begutachtungsentwurf hervor.
Außergewöhnliche Belastung für Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes
Der VwGH hat in einem Erkenntnis abgeleitet, dass das günstigste öffentliche Verkehrsmittel zwischen dem Studienort und dem Wohnort die schnellstmögliche Verbindung zwischen den Orten ist, weshalb die Erreichbarkeit der Abfahrstelle innerhalb der Gemeinde keine Rolle spielt.
Gebührenpflicht nach § 16 Abs 2 Z 1 lit b GebG
Betrifft das Rechtsgeschäft zwar keine im Inland befindliche Sache, ist aber eine Partei im Inland zu einer Leistung aufgrund des Rechtsgeschäfts berechtigt oder verpflichtet, so tritt die Gebührenpflicht ein. Für die Anwendung dieser Vorschrift genügt es bereits, wenn nur eine Partei des Rechtsgeschäfts zu einer Leistung aufgrund des Rechtsgeschäfts im Inland berechtigt oder verpflichtet ist.








