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BFGjournal Verfahrens- und Organisations­recht

Zurückweisung einer Bescheidbeschwerde bei Zustellung ohne Zustellnachweis

(Bild: © iStock) (Bild: © iStock)

Da die belangte Behörde die Tatsache der Zustellung nicht nachzuweisen vermochte, war davon auszugehen, dass die beschwerdegegenständliche Erledigung der Beschwerdeführerin nicht gemäß § 97 Abs 1 BAO bekannt gegeben und daher nicht (als Bescheid) wirksam wurde. Da gemäß § 243 BAO nur Beschwerden gegen Bescheide, die Abgabenbehörden erlassen haben, zulässig sind, war die Bescheidbeschwerde gemäß § 260 Abs 1 BAO mit Beschluss als unzulässig zurückzuweisen.

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