Der Rechnungshof (RH) hat zum wiederholten Mal den Wildwuchs von Ausnahmeregeln beim Einkommensteuerrecht kritisiert und eine Bereinigung gefordert. Anstatt Steuerbegünstigungen zu reduzieren und das Steuerrecht zu vereinfachen, werden immer wieder neue Ausnahmeregeln eingeführt, bemängelt der RH in einer Follow-up-Überprüfung zum Thema Transparenz von Begünstigungen im Einkommensteuerrecht.
Wien (APA/red) – In seinem Vorbericht 2013 hatte der RH ausgeführt, dass sich der Rechtsbestand zum Einkommensteuerrecht seit Einführung des Einkommensteuergesetzes 1988 beträchtlich vergrößerte. Zahlreiche Gesetzesnovellen mit immer umfangreicheren und detaillierteren Bestimmungen führten zu einer wachsenden Verkomplizierung des Einkommensteuerrechts und damit zu einem zeitaufwendigen und teuren Vollzug.
https://soundcloud.com/linde_media/rechnungshof-kritisiert-wuchernde-ausnahmeregeln-bei-einkommensteuer
Die gemäß dem „Arbeitsprogramm der Bundesregierung 2013 bis 2018“ neu eingerichtete Steuerreform-Kommission legte Ende 2014 einen Reformpfad zur Harmonisierung und Steuervereinfachung vor. Dabei wurden ausgewählte Ausnahme- und Sonderbestimmungen im Einkommensteuergesetz 1988 insbesondere auf ihre ökonomische und soziale Wirkung geprüft. Diese Durchforstung umfasste allerdings nicht alle Steuerbegünstigungen.
Von den 16 Empfehlungen des RH wurden nur drei vollständig umgesetzt
Durch das Steuerreformgesetz 2015/2016 wurden Begünstigungen teilweise gestrichen, aber auch neue eingeführt. Zuletzt erfolgte die Einführung weiterer Begünstigungen durch das Abgabenänderungsgesetz 2016. Im überprüften Zeitraum konnte daher keine deutliche Verringerung der Begünstigungsbestimmungen im Einkommensteuerrecht erreicht werden, so die Prüfer.
Von den 16 Empfehlungen, die der RH bei der ersten Prüfung 2013 verfasste, wurden nur drei vollständig, neun teilweise und vier nicht umgesetzt. Der RH stellte nunmehr fest, dass sich im überprüften Zeitraum die Darstellung der Steuerbegünstigungen in den jährlichen Förderungsberichten der Bundesregierung verändert hatte.
Förderungsbericht 2015: Begünstigungen führten zum Einnahmenverzicht von 6,27 Mrd. Euro
Im Vergleich zum Vorbericht erhöhte sich die Anzahl der angeführten Einzelmaßnahmen (Kategorien) an Begünstigungen nach dem Einkommensteuergesetz 1988 von 27 im Förderungsbericht 2009 auf 30 im Förderungsbericht 2013. Der Förderungsbericht 2015 wies 38 Steuerbegünstigungen aus. Gemäß dem Förderungsbericht 2015 führten diese Begünstigungen zu einem jährlichen Einnahmenverzicht in Höhe von rund 6,27 Mrd. Euro (2015).
Die neue Regierung plant nicht nur eine Tarifreform, mit der die Lohn- und Einkommensteuer gesenkt werden soll, sondern auch eine „Entrümpelung und Vereinfachung“ des Einkommensteuergesetzes.
Der Rechnungshof (RH) hat zum wiederholten Mal den Wildwuchs von Ausnahmeregeln beim Einkommensteuerrecht kritisiert und eine Bereinigung gefordert. Anstatt Steuerbegünstigungen zu reduzieren und das Steuerrecht zu vereinfachen, werden immer wieder neue Ausnahmeregeln eingeführt, bemängelt der RH in einer Follow-up-Überprüfung zum Thema Transparenz von Begünstigungen im Einkommensteuerrecht.
Wien (APA/red) – In seinem Vorbericht 2013 hatte der RH ausgeführt, dass sich der Rechtsbestand zum Einkommensteuerrecht seit Einführung des Einkommensteuergesetzes 1988 beträchtlich vergrößerte. Zahlreiche Gesetzesnovellen mit immer umfangreicheren und detaillierteren Bestimmungen führten zu einer wachsenden Verkomplizierung des Einkommensteuerrechts und damit zu einem zeitaufwendigen und teuren Vollzug.
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Die gemäß dem „Arbeitsprogramm der Bundesregierung 2013 bis 2018“ neu eingerichtete Steuerreform-Kommission legte Ende 2014 einen Reformpfad zur Harmonisierung und Steuervereinfachung vor. Dabei wurden ausgewählte Ausnahme- und Sonderbestimmungen im Einkommensteuergesetz 1988 insbesondere auf ihre ökonomische und soziale Wirkung geprüft. Diese Durchforstung umfasste allerdings nicht alle Steuerbegünstigungen.
Von den 16 Empfehlungen des RH wurden nur drei vollständig umgesetzt
Durch das Steuerreformgesetz 2015/2016 wurden Begünstigungen teilweise gestrichen, aber auch neue eingeführt. Zuletzt erfolgte die Einführung weiterer Begünstigungen durch das Abgabenänderungsgesetz 2016. Im überprüften Zeitraum konnte daher keine deutliche Verringerung der Begünstigungsbestimmungen im Einkommensteuerrecht erreicht werden, so die Prüfer.
Von den 16 Empfehlungen, die der RH bei der ersten Prüfung 2013 verfasste, wurden nur drei vollständig, neun teilweise und vier nicht umgesetzt. Der RH stellte nunmehr fest, dass sich im überprüften Zeitraum die Darstellung der Steuerbegünstigungen in den jährlichen Förderungsberichten der Bundesregierung verändert hatte.
Förderungsbericht 2015: Begünstigungen führten zum Einnahmenverzicht von 6,27 Mrd. Euro
Im Vergleich zum Vorbericht erhöhte sich die Anzahl der angeführten Einzelmaßnahmen (Kategorien) an Begünstigungen nach dem Einkommensteuergesetz 1988 von 27 im Förderungsbericht 2009 auf 30 im Förderungsbericht 2013. Der Förderungsbericht 2015 wies 38 Steuerbegünstigungen aus. Gemäß dem Förderungsbericht 2015 führten diese Begünstigungen zu einem jährlichen Einnahmenverzicht in Höhe von rund 6,27 Mrd. Euro (2015).
Die neue Regierung plant nicht nur eine Tarifreform, mit der die Lohn- und Einkommensteuer gesenkt werden soll, sondern auch eine „Entrümpelung und Vereinfachung“ des Einkommensteuergesetzes.