Kartellrecht: Kommission richtet Mitteilung der Beschwerdepunkte an Amazon und leitet zweite Untersuchung ein
Die Kommission wirft Amazon vor, nichtöffentliche Geschäftsdaten von unabhängigen Händlern, die über den Amazon-Marktplatz verkaufen, systematisch für das eigene, in unmittelbarem Wettbewerb mit diesen Händlern stehende Einzelhandelsgeschäft zu nutzen.
Umsatzersatz für behördlich geschlossene österreichische Unternehmen
Das am 31. 10. 2020 bei der Pressekonferenz der Regierung verkündete Instrument ersetzt behördlich geschlossenen österreichischen Unternehmen bis zu 80 % ihres Umsatzes.
COVID-19 und Eigenkapitalersatz
Mit 15.10.2020 traten die jüngsten Änderungen zum 2. COVID‑19‑Justiz-Begleitgesetz (BGBl. I Nr. 113/2020) in Kraft. Die geltende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wurde bis 31.1.2021 verlängert und es besteht auch weiterhin eine Ausnahme vom Eigenkapitalersatzrecht hinsichtlich kurzfristiger Geldkredite. Eine Klarstellung durch den Gesetzgeber, ob diese Ausnahme auch für Gesellschaftersicherheiten gilt, erfolgte nicht.
Insolvenzantragsmonopol der Finanzmarktaufsicht
Der OGH hat in seiner Entscheidung vom 19.6.2020 zu GZ 8 Ob 27/20h klargestellt, dass das Insolvenzantragsmonopol der FMA gemäß § 82 Abs 3 BWG auch für jene Fälle gilt, in welchen dem Kreditinstitut rechtswirksam die Bankkonzession entzogen wurde.
Finanzpolizei zieht Bilanz zu Kurzarbeit und Schwarzarbeit
In einer Pressemitteilung vom 10. 5. 2020 zieht das BMF eine erste Bilanz über die Schwerpunktkontrollen der Finanzpolizei zur Kurzarbeit: 460 Übertretungen bei 1.946 Betrieben.
Die Fortbestehensprognose im Lichte des 4. COVID 19 Gesetzes
Mit dem 4. COVID‑19‑Gesetz wurde die Insolvenzantragspflicht bei Erfüllung des Überschuldungstatbestandes nach § 67 IO bis 30.6.2020 ausgesetzt. Ist der Schuldner bei Ablauf des 30.6.2020 überschuldet, so hat er die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber innerhalb von 60 Tagen nach Ablauf des 30.6.2020 oder 120 Tage nach Eintritt der Überschuldung, je nachdem, welcher Zeitpunkt später endet, zu beantragen.