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(Bild: © BMF)

Pressemitteilung des BMF vom 10. 5. 2020.

In einer Pressemitteilung vom 10. 5. 2020 zieht das BMF eine erste Bilanz über die Schwerpunktkontrollen der Finanzpolizei zur Kurzarbeit.

Seit drei Wochen kontrolliert die Finanzpolizei angemeldete Kurzarbeit sowie Arbeitsmarktaufgaben zur Bekämpfung von Schwarzarbeit, Sozial- und Abgabenbetrug. Rund 350 Finanzpolizistinnen und Finanzpolizisten haben seit 21. 4. 2020 bundesweit insgesamt 5.119 Personen in 1.946 Betrieben an 1.205 Einsatzorten kontrolliert. Insgesamt wurden 460 Übertretungen nach dem AuslBG, dem ASVG, dem AlVG, dem LSD-BG sowie dem AZG verzeichnet.

Wegen Verdachts des Missbrauchs der Kurzarbeitsregelung wurden gegen 31 Personen Anzeigen erstattet und an die Task Force für Sozialleistungsbetrug im Bundeskriminalamt weitergegeben. Gegen neun der kontrollierten Personen in Kurzarbeit wurden darüber hinaus Anzeigen wegen Abgabenhinterziehung eingebracht.

Bei der Kontrolle einer Baustelle im Waldviertel wurden drei Mitarbeiter einer österreichischen Firma, die Kurzarbeit angemeldet hat, bei Maurerarbeiten angetroffen. Erhebungen zur Kurzarbeit sind derzeit im Laufen. Darüber hinaus agierten zwei weitere slowenische Firmen als Subunternehmer der österreichischen Baufirma auf dieser Baustelle – eine ließ sechs Bosnier, die andere einen Serben Arbeiten auf der Baustelle verrichten. Für beide slowenischen Firmen liegen keine Meldungen oder Unterlagen nach den Bestimmungen des LSD-BG vor. Es wurden somit Übertretungen des LSD-BG sowie des AuslBG festgestellt.

Besonders unverfroren agierte auch eine Eisenbaufirma in Oberösterreich. Hier wurde als Rechtfertigung, dass ein Dienstnehmer nicht bei der Gesundheitskasse angemeldet ist, ein Formular vorgelegt, dass diesen als Schlüsselarbeitskraft ausweisen soll: Der Dienstnehmer sei zudem „ehrenamtlich“ tätig. Das Unternehmen wurde angezeigt.

Auf einer Wiener Großbaustelle konnte die Finanzpolizei gleich 14 nicht angemeldete Dienstnehmer feststellen. Bei näherer Überprüfung stellte sich heraus, dass diese bisher schon bei dem Unternehmen gemeldet waren, aber mit Beginn der Krise abgemeldet wurden und seither einfach „schwarz“ weiterbeschäftigt wurden.

Die Feststellungen der Finanzpolizei werden direkt an das AMS weitergeleitet. Den Unternehmen drohen dabei massive Strafen: So umfasst der Strafrahmen für Abgabenhinterziehung je nach Ausformung empfindliche Geldstrafen bis zum doppelten des hinterzogenen Betrages und bis zu vier Jahren Haft. Auf Förderungsmissbrauch stehen bis zu fünf Jahre Haft und zusätzlich drohen hohe Strafen wegen Urkundenfälschung und Betrug. Die Kontrollen finden nicht ohne vorherige Verdachtslage sowie Risikoanalyse statt.

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