Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers
Wenngleich die Hoffnung besteht, dass nach den vergangenen Krisenjahren wieder ein leichter Aufschwung bevorsteht, so lehrt die Erfahrung, dass viele Unternehmen gerade am vermeintlichen Ende einer Krisenzeit massiv mit deren Nachwirkungen kämpfen und diese noch keineswegs überwunden haben. Gerade in solchen, wirtschaftlich schwierigen Zeiten gewinnt das Thema der Haftung des GmbH-Geschäftsführers an Bedeutung. Im Folgenden werden die wesentlichen Haftungsrisiken des GmbH-Geschäftsführers gegenüber der von ihm vertretenen Gesellschaft dargestellt.
Kontaktloses Zahlen – Klarstellungen des EuGH zu Haftungsbeschränkungen in AGB von Bankinstituten
Einer Entscheidung des EuGH folgend sind Klauseln in den AGB eines Zahlungsdiensteanbieters, mit denen er seine Haftung für nicht autorisierte Zahlungen mittels NFC-Funktion einer Bankkarte beschränkt, mit der Zahlungsdienste-Richtlinie vereinbar. Demgegenüber sind in AGB vorgesehene Haftungsbeschränkungen für den Fall einer dem Zahlungsdiensteanbieter technisch nicht möglichen Sperre der NFC-Funktion unzulässig, wenn eine solche Sperre nach dem Stand der Technik sehr wohl möglich wäre.
Die Haftung des Kommanditisten
Die KG kennt zwei Gesellschafter: Zum einen den Komplementär, der wie bei der OG unbeschränkt mit seinem Privatvermögen haftet. Zum anderen aber auch den Kommanditisten, der nur bis zur Höhe der ins Firmenbuch eingetragenen Haftsumme haftet. Die Haftung des Kommanditisten wirft in der Praxis zahlreiche Fragen auf, die der nachfolgende Beitrag an Hand von Beispielen zu erklären versucht. Er widmet sich dabei den klassischen Fallkonstellationen.
„Weg“ oder „Bauwerk“? Zur Haftung für Poller in einer Fußgängerzone
Es ist vertretbar, fixe Poller nicht als Bauwerke iSd § 1319 ABGB, sondern als Teil eines Weges iSd § 1319a ABGB anzusehen.
Haftung der Fluglinie für verschütteten Kaffee
In seiner Entscheidung vom 19.12.2019 (C-532/18) entschied der EuGH, dass eine Fluglinie, hier die ehemalige Niki, für Verbrühungen durch während des Fluges verschütteten Kaffee haftet. Es ist nicht notwendig, dass sich ein „ein luftfahrtspezifisches Risiko“ verwirklicht.
Sozialversicherungsrechtliche Haftung der Vertreter von Personengesellschaften
Vertreter von Personenhandelsgesellschaften (Kommanditgesellschaften oder offene Gesellschaften) kommen zwar prinzipiell als Träger einer Haftung für Beitragsschulden der Gesellschaft in Betracht, der Eintritt der Haftung setzt jedoch die Verletzung spezifisch sozialversicherungsrechtlicher Verpflichtungen voraus. Ein Beitrag von Dr. Andreas Gerhartl.