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Sozial­versicherungsrechtliche Haftung der Vertreter von Personen­gesellschaften

(Bild: © iStock) (Bild: © iStock)

Vertreter von Personenhandels­gesellschaften (Kommandit­gesellschaften oder offene Gesellschaften) kommen zwar prinzipiell als Träger einer Haftung für Beitragsschulden der Gesellschaft in Betracht, der Eintritt der Haftung setzt jedoch die Verletzung spezifisch sozial­versicherungsrechtlicher Verpflichtungen voraus. Ein Beitrag von Dr. Andreas Gerhartl.

Der ganze Artikel (PV-Info 6/2018, 6) als PDF und bei Lindeonline.

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