Deutschland: Bewegung bei Abgabenzinsen
Das deutsche Bundesverfassungsgericht kippte im Sommer des Vorjahres die auffällig hohe Zinsrate für Abgaben in Höhe von 0,5% pro Monat. Für die Reparatur hat der deutsche Gesetzgeber bis Ende Juli 2022 Zeit. Nun kommt langsam Bewegung in die Diskussion.
§9 BAO: Geschäftsführerhaftung auch bei Befriedigung aus Eigenmitteln
Der Geschäftsführer einer GmbH wurde wegen behaupteter Gläubigerungleichbehandlung gem. § 9 BAO persönlich zur Haftung von Kommunalsteuer und Dienstgeberabgabe vom Magistrat Wien herangezogen. Die dagegen eingebrachte Beschwerde brachte vor, dass die Zahlung nicht aus Gesellschaftsmitteln, sondern aus privaten Mittlen des Geschäftsführers und durch Zahlung Dritter geleitet wurde und deshalb keine Ungleichbehandlung vorliegen könne. Das sah der VwGH (23.4.2021, Ra 2020/13/108) jedoch anders.
Aktuelle BFG-Entscheidungen zur BAO
Rechtssätze von vier jüngst in der Findok veröffentlichten Entscheidungen des BFG zur BAO.
Aktuelle BFG-Judikatur zur BAO
Neun jüngst in der Findok veröffentlichte BFG-Entscheidungen betreffend die BAO.
Aktuelle Entscheidungen des VwGH zur BAO
Fünf kürzlich im RIS veröffentlichte Entscheidungen des VwGH zu diversen Bereichen der BAO.
VwGH: Aktuelle Entscheidungen zur BAO
Fünf Entscheidungen des VwGH vom 24. 10. 2019 zur BAO.
BFG: Aktuelle verfahrensrechtliche Entscheidungen
Drei aktuelle Entscheidungen des BFG zur BAO.
BFG: Jüngste Entscheidungen zur BAO
Das Rechtsinstitut der Berichtigung nach § 293 BAO kann nicht dazu dienen, die mangels Erklärung oder anderer Quellen bei Bescheiderlassung der Abgabenbehörde nicht bekannten und bei einer GPLA nachträglich erhobenen Zuflüsse zu erfassen, da diesfalls im berichtigten Bescheid die formelle Erklärung des Bescheidwillens nicht von der Bescheidabsicht abweicht.
Einmalige Versäumung einer Frist
Der Begünstigungstatbestand des § 217 Abs 7 BAO wird vom Antragsprinzip beherrscht wird. Dies bedeutet, der Grundsatz der Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung tritt gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund.
Selbstberechnungsabgabe – amtswegige Wiederaufnahme
Im Rahmen einer GPLA stellte das Finanzamt im vorliegenden Fall fest, dass einigen Arbeitnehmern Beträge ausbezahlt worden sind, welche zu Unrecht als nach § 68 Abs 1 EStG steuerfreie Erschwerniszulagen behandelt wurden. Im Unterbleiben der Besteuerung solcher dem Finanzamt unbekannter Beträge anlässlich der Selbstberechnung der Lohnsteuer kann keine Offenlegung des maßgeblichen Sachverhalts erblickt werden.