Shop
Recht, Wirtschaft und Steuern. Unser Angebot im Shop.
Digital
Die Recherchedatenbank für Experten! Schnell und Effizient.
Media
Informiert mit News, Videos, Podcasts und den Zeitschriften des Verlags.
Campus
Top-aktuelle Seminare, Konferenzen, Lehrgänge und Webinare.
Das deutsche Bundesverfassungsgericht kippte im Sommer des Vorjahres die auffällig hohe Zinsrate für Abgaben in Höhe von 0,5% pro Monat. Für die Reparatur hat der deutsche Gesetzgeber bis Ende Juli 2022 Zeit. Nun kommt langsam Bewegung in die Diskussion.
In Deutschland fallen für bestimmte Abgabenarten, nach Ablauf einer gewissen zinsfreien Zeit, Zinsen an. In der Abgabenordnung wird geregelt, dass für Einkommen-, Körperschaft-, Vermögen-, Umsatz- und Gewerbesteuer der Zinslauf 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres zu laufen beginnt, in dem die Steuerschuld entstanden ist.
Mit dem, unter Beachtung der ständigen Niedrigzinssituation, enormen Zinssatz von 0,5% pro Monat, also 6% pro Jahr, ist der deutsche Gesetzgeber vor dem Höchstgericht abgeblitzt. Das Bundesverfassungsgericht befand den Zinssatz als nicht angemessen. Und für Veranlagungszeiträume ab 2014 für verfassungswidrig erklärt. Der Zinslauf betrifft sowohl Guthaben als auch Rückstände.
Die zuständige Staatssekretärin hat nun erklärt, dass der neue Zinssatz in Anlehnung an den Basiszins ermittelt werden wird. Der Basiszinssatz wird von der deutschen Bundesbank halbjährlich neu errechnet und beträgt aktuell minus 0,88%.
Situation in Österreich
Auch Österreich kennt Zinsen im Abgabenbereich. Das österreichische Recht kennt Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs- und Beschwerdezinsen. Während Aussetzung-, Anspruchs- und Beschwerdezinsen den gleichen Zinssatz von zwei Prozent über dem gültigen Basiszinssatz betragen, sieht die BAO für Stundungszinsen einen Zinssatz von vier Prozent über dem Basiszinssatz vor. Der aktuelle Basiszinssatz beträgt in Österreich minus 0,62%.
Bzgl. Der Stundungszinsen wurde eine Herabsetzung gem. Maßnahmen zur COVID-19-Pandemie gesetzt, welche die Stundungszinsen für das spezifische Ratenzahlungsmodel ebenso wie die anderen Zinsarten auf zwei Prozent über dem Basiszinssatz befristet gesenkt hat.
Eine Aufstellung des öBMF über historische und aktuelle Zinssätze ist hier zu finden.