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Krankenstand Urlaub, Schutzfrist, Karenz, etc.

SV-Update zu Feiertags­entgelt und Krankenstand

(Bild: © iStock) (Bild: © iStock)

Vonseiten der Gebietskrankenkassen ist es wieder still um das Thema „Feiertags­entgelt im Krankenstand“ geworden. Dabei ist nach wie vor unklar, welche Meldungen vorzunehmen sind und wie die Arbeits- und Entgeltbestätigung für Krankengeld auszustellen ist, wenn gesetzliche Feiertage in einen Krankenstand fallen, der schon so lange andauert, dass nur mehr das halbe Kranken­entgelt oder kein Kranken­entgelt zusteht.

Nur wenn der Feiertag erst nach dem arbeits­rechtlichen Ende des Dienst­verhältnisses liegt oder wenn der Dienstnehmer laut Dienstplan am Feiertag zur Feiertagsarbeit eingeteilt ist, kann man den Feiertag für die Entgeltfort­zahlung einfach als Krankenstandstag behandeln und die Ansprüche und Melde­pflichten sind klar (siehe auch Platzer, Feiertags­entgelt und Krankenstand, PV-Info 12/2018, Seite 16 ff). Diese Ausnahmefälle sind in diesem Update von Mag. Alexandra Platze ausgeklammert, das einen Überblick über die Risiken für Dienstgeber gibt.

Der ganze Artikel (PV-Info 6/2019, 3) als PDF und bei Lindeonline.

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