Kategorie: Urlaub, Schutzfrist, Karenz, etc.

(Bild: © Gerichtshof der Europäischen Union)
Laufender Bezug Urlaub, Schutzfrist, Karenz, etc.

EuGH: Anspruch auf Arbeitsentgelt während des Mindestjahresurlaubs

Während seines unionsrechtlich garantierten Mindestjahresurlaubs hat ein
Arbeitnehmer ungeachtet früherer Kurzarbeitszeiten Anspruch auf sein normales
Arbeitsentgelt. Allerdings hängt die Dauer dieses Mindestjahresurlaubs von der tatsächlichen Arbeitsleistung ab, die im Referenzzeitraum erbracht wurde, so dass Kurzarbeitszeiten dazu führen können, dass der Mindesturlaub weniger als vier Wochen beträgt.

Laufender Bezug Urlaub, Schutzfrist, Karenz, etc.

Lohnsteuer: Begünstigte Besteuerung des Urlaubsgeldes bei unterschiedlich hohen Monatsbezügen – „Sechstelberechnung“

In diesem Fall ging es um die Besteuerung der Löhne leitender Mitarbeiter eines Unternehmens. Diese erhielten erstens in allen zwölf Monaten des Jahres ein als „laufender Gehalt“ bezeichnetes Entgelt in gleichbleibender Höhe, zweitens in den Monaten Jänner bis Juni als weiteren laufenden Bezug ein als „laufende Prämie“ bezeichnetes, jährlich variables Entgelt, drittens als sonstigen Bezug einen Urlaubszuschuss im April und viertens als sonstigen Bezug eine Weihnachtsremuneration im Juni.

(Bild: © iStock)
Urlaub, Schutzfrist, Karenz, etc.

Ist jede Teilzeitbeschäftigung Elternteilzeit?

In der Praxis beschäftigt immer wieder die Frage, ob eine bloß als Teilzeit bezeichnete Teilzeit­vereinbarung zur Kinderbetreuung als (kündigungsgeschützte) Elternteilzeit zu qualifizieren ist. So hat der OGH in einer Entscheidung bekräftigt, dass jede Teilzeitbeschäftigung, die der Betreuung von Kindern bis zum vierten oder siebten Lebensjahr dient, als Elternteilzeit im Sinne des MSchG/VKG zu qualifizieren ist. Ein Beitrag von Judith Morgenstern.

Altersteilzeit
Abfertigung Ende Dienstverhältnis Laufender Bezug Urlaub, Schutzfrist, Karenz, etc.

Antrittsalter für die Altersteilzeit

Im Zuge des Budgetbegleitgesetzes 2018-2019, wurde der Zugang zur Altersteilzeit neu geregelt: Altersteilzeitgeld gebührt für längstens fünf Jahre für Personen, die das Regelpensionsalter vor Ablauf des Jahres 2018 nach spätestens sieben Jahren, ab 2019 nach spätestens sechs Jahren und ab 2020 nach spätestens fünf Jahren vollenden. Somit wird ab 1. 1. 2019 der frühestmögliche Zugang zur Altersteilzeit von sieben auf sechs Jahre vor dem Regelpensionsalter und ab 1. 1. 2020 auf fünf Jahre vor dem Regelpensionsalter verkürzt.

(Bild: © iStock)
Urlaub, Schutzfrist, Karenz, etc.

Anwendung des BUAG auf Verspachtler?

Nach § 2 Abs 1 lit g BUAG unterliegen Spezialbetriebe, die ausschließlich ein kleines Segment von Tätigkeiten erbringen, dem BUAG, wenn diese Tätigkeiten Teiltätigkeiten einer Betriebs­art sind, die unter das BUAG fällt. Das wirft Fragen auf, wenn derartige Tätigkeiten auch für Betriebs­arten typisch sind, die dem BUAG an sich nicht unterliegen.

(Bild: © iStock)
Urlaub, Schutzfrist, Karenz, etc.

Tätigkeitswechsel nach Elternkarenz

Die Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes ist im Rahmen der arbeits­vertraglich geschuldeten Tätigkeiten möglich. Dies gilt auch nach einer Elternkarenz. Ein Recht auf Beibehaltung der zuvor ausgeübten Beschäftigung besteht daher nicht. Ein Beitrag von Dr. Andras Gerhartl.

(Bild: © iStock)
Urlaub, Schutzfrist, Karenz, etc.

Ersatzruhe und passive Reisezeiten während der Wochenendruhe

Nach der Auffassung des OLG Linz gebührt eine Ersatzruhe auch für passive Reisezeiten (zB dienstliche Fahrt als Beifahrer) während der Wochenendruhe, weil die Störung der Wochenendruhe auch hier eintritt, da der Arbeitnehmer die für die Reise aufgewendete Zeit nicht mit seiner Familie verbringen oder seinen Hobbys nachgehen kann. Ein Gastbeitrag von Dr. Thomas Rauch.

(Bild: © iStock)
Ende Dienstverhältnis Urlaub, Schutzfrist, Karenz, etc.

Kann der Urlaubszuschuss aliquotiert werden, wenn der Arbeitnehmer nach dessen Fälligkeit ausscheidet?

Nach den Regelungen des Rahmenkollektiv­vertrages für Arbeiter in der Nahrungs- und Genussmittelindustrie (im Folgenden: Kollektiv­vertrag) ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, den Urlaubszuschuss für das gesamte Kalenderjahr auszubezahlen, wenn vor der Fälligkeit des Urlaubszuschusses eine einvernehmliche Auflösung verein­bart wird, die zu einem Ausscheiden des Arbeitnehmers nach der Fälligkeit des Urlaubszuschusses führt. Ein Gastbeitrag von Dr. Thomas Rauch.