Keine begünstigte Besteuerung einer Ferienentschädigung, die in der Schweiz mit dem Monatslohn laufend ausbezahlt wurde
Die von einer Saisonarbeitskraft in der Schweiz unter dem Titel einer „Ferienentschädigung“ mit dem laufenden Monatslohn gemeinsam bezogene Entlohnung unterliegt keiner begünstigten Besteuerung gemäß § 67 Abs 1 EStG 1988.
EuGH: Anspruch auf Arbeitsentgelt während des Mindestjahresurlaubs
Während seines unionsrechtlich garantierten Mindestjahresurlaubs hat ein
Arbeitnehmer ungeachtet früherer Kurzarbeitszeiten Anspruch auf sein normales
Arbeitsentgelt. Allerdings hängt die Dauer dieses Mindestjahresurlaubs von der tatsächlichen Arbeitsleistung ab, die im Referenzzeitraum erbracht wurde, so dass Kurzarbeitszeiten dazu führen können, dass der Mindesturlaub weniger als vier Wochen beträgt.
Lohnsteuer: Begünstigte Besteuerung des Urlaubsgeldes bei unterschiedlich hohen Monatsbezügen – „Sechstelberechnung“
In diesem Fall ging es um die Besteuerung der Löhne leitender Mitarbeiter eines Unternehmens. Diese erhielten erstens in allen zwölf Monaten des Jahres ein als „laufender Gehalt“ bezeichnetes Entgelt in gleichbleibender Höhe, zweitens in den Monaten Jänner bis Juni als weiteren laufenden Bezug ein als „laufende Prämie“ bezeichnetes, jährlich variables Entgelt, drittens als sonstigen Bezug einen Urlaubszuschuss im April und viertens als sonstigen Bezug eine Weihnachtsremuneration im Juni.
Ist jede Teilzeitbeschäftigung Elternteilzeit?
In der Praxis beschäftigt immer wieder die Frage, ob eine bloß als Teilzeit bezeichnete Teilzeitvereinbarung zur Kinderbetreuung als (kündigungsgeschützte) Elternteilzeit zu qualifizieren ist. So hat der OGH in einer Entscheidung bekräftigt, dass jede Teilzeitbeschäftigung, die der Betreuung von Kindern bis zum vierten oder siebten Lebensjahr dient, als Elternteilzeit im Sinne des MSchG/VKG zu qualifizieren ist. Ein Beitrag von Judith Morgenstern.
Antrittsalter für die Altersteilzeit
Im Zuge des Budgetbegleitgesetzes 2018-2019, wurde der Zugang zur Altersteilzeit neu geregelt: Altersteilzeitgeld gebührt für längstens fünf Jahre für Personen, die das Regelpensionsalter vor Ablauf des Jahres 2018 nach spätestens sieben Jahren, ab 2019 nach spätestens sechs Jahren und ab 2020 nach spätestens fünf Jahren vollenden. Somit wird ab 1. 1. 2019 der frühestmögliche Zugang zur Altersteilzeit von sieben auf sechs Jahre vor dem Regelpensionsalter und ab 1. 1. 2020 auf fünf Jahre vor dem Regelpensionsalter verkürzt.
EuGH zum Wegfall des Anspruchs auf bezahlten Jahresurlaub bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Ein Arbeitnehmer darf seine erworbenen Ansprüche auf bezahlten Jahresurlaub nicht automatisch deshalb verlieren, weil er keinen Urlaub beantragt hat.
EuGH bejaht Vererbbarkeit von Urlaubsansprüchen
Die Erben eines verstorbenen Arbeitnehmers können von dessen ehemaligem Arbeitgeber eine finanzielle Vergütung für den von dem Arbeitnehmer nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub verlangen. Der Anspruch des verstorbenen Arbeitnehmers auf eine finanzielle Vergütung für nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub kann nämlich im Wege der Erbfolge auf seine Erben übergehen.
Anwendung des BUAG auf Verspachtler?
Nach § 2 Abs 1 lit g BUAG unterliegen Spezialbetriebe, die ausschließlich ein kleines Segment von Tätigkeiten erbringen, dem BUAG, wenn diese Tätigkeiten Teiltätigkeiten einer Betriebsart sind, die unter das BUAG fällt. Das wirft Fragen auf, wenn derartige Tätigkeiten auch für Betriebsarten typisch sind, die dem BUAG an sich nicht unterliegen.
Tätigkeitswechsel nach Elternkarenz
Die Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes ist im Rahmen der arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeiten möglich. Dies gilt auch nach einer Elternkarenz. Ein Recht auf Beibehaltung der zuvor ausgeübten Beschäftigung besteht daher nicht. Ein Beitrag von Dr. Andras Gerhartl.
Weiterverwendungszeit von Lehrlingen und Elternkarenz
Das MSchG kennt im Gegensatz zum APSG keine Fristenhemmung für die Weiterverwendungszeit ausgelernter Lehrlinge. Bei Abschluss eines befristeten Dienstverhältnisses für die Dauer der Weiterverwendungszeit läuft dieses daher während einer Mutter- oder Väterkarenz ab. Ein Beitrag von Christa Kocher.
Ersatzruhe und passive Reisezeiten während der Wochenendruhe
Nach der Auffassung des OLG Linz gebührt eine Ersatzruhe auch für passive Reisezeiten (zB dienstliche Fahrt als Beifahrer) während der Wochenendruhe, weil die Störung der Wochenendruhe auch hier eintritt, da der Arbeitnehmer die für die Reise aufgewendete Zeit nicht mit seiner Familie verbringen oder seinen Hobbys nachgehen kann. Ein Gastbeitrag von Dr. Thomas Rauch.
Kann der Urlaubszuschuss aliquotiert werden, wenn der Arbeitnehmer nach dessen Fälligkeit ausscheidet?
Nach den Regelungen des Rahmenkollektivvertrages für Arbeiter in der Nahrungs- und Genussmittelindustrie (im Folgenden: Kollektivvertrag) ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, den Urlaubszuschuss für das gesamte Kalenderjahr auszubezahlen, wenn vor der Fälligkeit des Urlaubszuschusses eine einvernehmliche Auflösung vereinbart wird, die zu einem Ausscheiden des Arbeitnehmers nach der Fälligkeit des Urlaubszuschusses führt. Ein Gastbeitrag von Dr. Thomas Rauch.