Keine begünstigte Besteuerung einer Ferienentschädigung
Das BFG hat ausgesprochen, dass die von einer Saisonarbeitskraft in der Schweiz unter dem Titel einer „ Ferienentschädigung“ mit dem laufenden Monatslohn gemeinsam bezogene Entlohnung keiner begünstigten Besteuerung gemäß § 67 Abs 1 EStG unterliegt. Ein Gastbeitrag von Nina Jandl.
Familienzeitbonus – oder: Vätern extra schwer gemacht!
Als Familienzeit im Sinne des § 2 Abs 4 FamZeitbG versteht man den Zeitraum zwischen 28 und 31 Tagen, in dem sich ein Vater aufgrund der kürzlich erfolgten Geburt seines Kindes ausschließlich seiner Familie widmet und dazu die Erwerbstätigkeit unterbricht, keine andere Erwerbstätigkeit ausübt, keine Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung sowie keine Entgeltfortzahlung aufgrund von oder Leistungen bei Krankheit erhält.
Anwendung der Steuerfreistellung auf eine einmalig ausbezahlte Austrittsleistung?
Im gegenständlichen Erkenntnis des VwGH war strittig, ob hinsichtlich einer einmalig ausbezahlten Austrittsleistung aus einer beruflichen Vorsorgeeinrichtung die Steuerfreistellung zu einem Drittel gemäß § 124b Z 53 EStG für Pensionsabfindungen zur Anwendung kommt. Ein Gastbeitrag von Nina Jandl.
Steuerliche Angemessenheit einer Schmutzzulage
Unabhängig von den kollektivvertraglichen Regelungen obliegt es der Abgabenbehörde, Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen steuerlich neben dem Vorliegen der übrigen Voraussetzungen auch der Höhe nach auf ihre Angemessenheit zu überprüfen. Der Angemessenheitsprüfung wohnt ein Element der Schätzung inne, weshalb bei erheblichen Abweichungen von der (Schätzungs-)Bandbreite eine steuerliche Kürzung der Zulagen vorzunehmen ist. Ein Beitrag von Mag. Michael Seebacher.
VfGH: Geltendmachung des Anspruchs auf Todfallsabfertigung
Den Bedenken des antragstellenden Gerichtes, wonach im System „Abfertigung neu“ andere Regeln gelten als im System „Abfertigung alt“ und dadurch eine unzulässige Ungleichbehandlung bewirkt würde, ist entgegenzuhalten, dass der Gleichheitssatz weder einen Schutz vor Gesetzesänderungen bietet noch dem Gesetzgeber Grenzen auferlegt, die ihn bei seiner Entscheidung über das „Ob“ der Gesetzesänderung in irgendeiner Weise beschränken würden, sofern nur das Gesetz in der geänderten Fassung den Anforderungen des Gleichheitssatzes entspricht.
Jahressechstel-Optimierung durch Auszahlung von laufenden Prämien
Sonstige Bezüge sind nur unter der doppelten Bedingung gegeben, dass sie sich sowohl durch Rechtstitel als auch durch die tatsächliche Auszahlung deutlich von den laufenden Bezügen unterscheiden. Sonstige Bezüge können nicht allein „aufgrund des Rechtstitels“ vorliegen. Ein Beitrag von Michael Seebacher.
Wegfall der Bonus-Malus-Regelungen
Da die festgelegten Zielwerte hinsichtlich der Beschäftigung von älteren Dienstnehmern zum Stichtag 30. 6. 2017 überschritten wurden, wurden nun auch die gesetzlichen Regelungen zum nicht in Kraft getretenen Bonus-Malus-Modell einschließlich der Informations- und Beratungspflichten der Wirtschaftskammern mit 30. 6. 2018 im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2018 aufgehoben.
Begünstigte Mahlzeiten außerhalb des Betriebs als steuerfreier Vorteil
Bezahlt der Arbeitgeber direkt einen Zuschuss zu den Kosten für Mahlzeiten von Arbeitnehmern in einer Gaststätte, kann dies nicht unter die Steuerbefreiung des § 3 Abs 1 Z 17 EStG subsumiert werden. Lesen Sie den Beitrag von Mag. Michael Seebacher in der PV-Info.
Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch
Werden Fahrtenbücher oder Reisekostenabrechnungen nicht ordnungsgemäß geführt, ist das Finanzamt durchaus berechtigt, die Höhe der anzuerkennenden Werbungskosten für berufliche Fahrten zu schätzen. Ein Beitrag von Michael Seebacher.
Keine Tagesgelder als Werbungskosten bei eintägigen Dienstreisen ohne Nächtigung
Bei eintägigen Reisen ohne Nächtigung können Tagesgelder mangels Verpflegungsmehraufwands nicht als (Differenz-)Werbungskosten berücksichtigt werden. Ein Beitrag von Mag. Michael Seebacher.
Steuerpflicht für pauschale Reisekostenersätze
Werden pauschale Reisekostenersätze an Arbeitnehmer auf der Grundlage einer Verordnung unabhängig davon gewährt, ob der einzelne Arbeitnehmer im betreffenden Monat überhaupt Dienstreisen unternommen hat, sind diese steuerpflichtig, auch wenn angenommen werden kann, dass Dienstreisen im Jahresdurchschnitt im erforderlichen Ausmaß tatsächlich durchgeführt wurden. Ein Beitrag von Michael Seebacher.
Beitrags- und lohnsteuerrechtliche Behandlung von Fahrtkostenersätzen
Fahrtkostenersätze für Fahrten unmittelbar von der Wohnung zur Baustelle oder einem Einsatzort für Montage- und Servicetätigkeit sind steuerfrei. Im Bereich der Sozialversicherung sind derartige Fahrtkostenersätze beitragsfrei, wenn sie in den Abgaben Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag und Kommunalsteuer begünstigt sind.