Neues Doppelbesteuerungsabkommen mit Russland – ohne Krim
Wien (APA/red) – Österreich modernisiert sein Doppelbesteuerungsabkommen mit Russland aus dem Jahr 2000 und bringt es auf aktuelle OECD-Standards. Das soll für mehr Transparenz sorgen und die Amtshilfe verbessern, heißt es in dem Erläuterungen zum Ministerratsvortrag von Außenministerin Karin Kneissl (FPÖ) am Mittwoch. Ausdrücklich ausgenommen ist von dem Vertrag die Halbinsel Krim.
Regierung legt Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA) vor
Nach dem Beschluss im Ministerrat legt die Bundesregierung nun das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada (CETA) dem Nationalrat vor (RV 152 BlgNR 26. GP). Da das Übereinkommen Bestimmungen enthält, die in die Kompetenz sowohl der EU als auch der Mitgliedstaaten fallen, handelt es sich um ein sogenanntes gemischtes Abkommen und bedarf auf EU-Seite auch der Genehmigung durch alle EU-Länder.
Ministerialentwurf zur BVwG-Pauschalgebührenverordnung Vergabe 2018
Gemäß den Bestimmungen des BVergG 2018, des BVergGKonz 2018 und des BVergGVS 2012 ist für die Inanspruchnahme des BVwG im Zusammenhang mit Rechtsmittelverfahren im Bereich des öffentlichen Auftragswesens eine Pauschalgebühr zu entrichten, welche von der Bundesregierung durch Verordnung festzulegen ist. Das Justizministerium hat einen entsprechenden Begutachtungsentwurf veröffentlich.
Berechtigung zum Verlustvortrag
(E. M./B. R.) – Persönlich verlustvortragsberechtigt ist jener Steuerpflichtige, der den Verlust erwirtschaftet hat. Eine Ausnahme ergibt sich aus § 10 Z 1 UmgrStG, wonach bei einer Umwandlung den Rechtsnachfolgern ein Verlustvortrag nach § 18 Abs 6 EStG zusteht, sofern gemäß § 7 Abs 1 UmgrStG am Umwandlungsstichtag und am Tag des Umwandlungsbeschlusses ein Betrieb vorliegt. Die Verlustvorträge sind dabei bei den Rechtsnachfolgern ab dem dem Umwandlungsstichtag folgenden Veranlagungszeitraum steuerlich verwertbar.
Antrag auf Verfahrenshilfe gemäß § 292 BAO – besondere Schwierigkeiten rechtlicher Art
An die Antragstellerin wurde ein Bescheid über Rückforderung zu Unrecht bezogener Beträge an Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für ihre beiden Töchter adressiert. In der Begründung wurde auf die Verordnung EG Nr 883/2004 verwiesen, welche regelt, welcher Mitgliedstaat für ein und denselben Zeitraum für ein und denselben Familienangehörigen vorrangig zur Gewährung der im jeweiligen Hoheitsgebiet vorgesehenen Familienleistungen verpflichtet ist.
Nachweis des Mietenmarktes bei Immobilienvermietung durch Körperschaften
Bei der Vermietung von Immobilien durch eine Privatstiftung an Begünstigte ist eine abstrakte Renditeberechnung dann nicht geboten, wenn es für das von der Körperschaft errichtete Mietobjekt in der gegebenen Bauart und Ausstattung einen funktionierenden Mietenmarkt gibt, was vom Steuerpflichtigen nachzuweisen ist.
Unentgeltliche Zurverfügungstellung einer Liegenschaft durch den Gesellschafter
Strittig war, ob der (endgültige) Verzicht eines Gesellschafters auf die Verrechnung des Mietzinses auf unbestimmte Zeit, der mit der wirtschaftlich schwierigen Situation der Gesellschaft begründet wurde, eine Nutzungseinlage oder einen Forderungsverzicht darstellt, aus der eine gesellschaftsrechtliche Sacheinlage resultiert.
Unentgeltliche Zurverfügungstellung einer Liegenschaft durch den Gesellschafter
Strittig war, ob der (endgültige) Verzicht eines Gesellschafters auf die Verrechnung des Mietzinses auf unbestimmte Zeit, der mit der wirtschaftlich schwierigen Situation der Gesellschaft begründet wurde, eine Nutzungseinlage oder einen Forderungsverzicht darstellt, aus der eine gesellschaftsrechtliche Sacheinlage resultiert.
Sonstige Einkünfte: Entgeltliche Ablöse eines Wohnrechts
Im gegenständlichen Fall war dem Sohn ein Wohnungsgebrauchsrecht eingeräumt, also ein zivilrechtlich nicht übertragbares Recht. Aus einkommensteuerlicher Sicht ist ein Verzicht auf ein solches Recht nicht als Veräußerungsvorgang anzusehen. Da aber der Verzicht auf ein Wohnungsgebrauchsrecht als Tun, Dulden oder Unterlassen gegen Entgelt, durch welches einem anderen ein wirtschaftlicher Vorteil eingeräumt wird, einzustufen ist, liegt eine einkommensteuerpflichtige Leistung vor.
„Entstehen“ einer „Unternehmensgruppe“ nach § 9 KStG
Eine „Unternehmensgruppe“ nach § 9 KStG entsteht, wenn während des gesamten Wirtschaftsjahres, also dessen ersten bis zum letzten Tag, eine finanzielle Verbindung im Sinne des § 9 Abs 5 KStG bestanden hat (BFG 26. 3. 2018, RV/4100067/2015).
Tätigkeitsbericht des VfGH für 2017
Der VfGH wird von den Rechtssuchenden zunehmend in Anspruch genommen. Die Zahl der neuen Fälle stieg im Jahr 2017 im Jahresvergleich um 28,8 % auf 5.047, wie aus dem Tätigkeitsbericht 2017 hervorgeht. Gleichzeitig konnten die Verfassungsrichter bei gleichbleibendem Personalstand 4.719 Rechtsachen erledigen, das waren um 21,2 % mehr als 2016.
BFH: Keine Gemeinnützigkeit extremistischer islamischer Vereine
Ein islamischer Verein, der im Verfassungsschutzbericht des Bundes oder eines Bundeslandes ausdrücklich als extremistisch bezeichnet wird, ist nicht gemeinnützig. Nach Ansicht des deutschen BFH wird bei ausdrücklicher Erwähnung des Vereins in einem Verfassungsschutzbericht widerlegbar davon ausgegangen, dass dieser extremistische Bestrebungen fördert und dem Gedanken der Völkerverständigung zuwiderhandelt.